Im Trilog-Verfahren zur EU-Pauschalreiserichtlinie ist Im Dezember 2025 eine Einigung erzielt worden. „Wesentliche Kritikpunkte und Forderungen des Verbandes und damit der Reisewirtschaft sind berücksichtig worden“, zeigt sich DRV-Präsident Albin Loidl erleichtert. So werden die Verbundenen Reiseleistungen künftig gestrichen. Dafür wird es eine klare Unterscheidung geben, wann eine Pauschalreise vorliegt und wann der Kunde Einzelleistungen bucht. Der Reisemittler muss Verbraucher informieren, dass keine Pauschalreise vorliegt, wenn der Kunde mehrere von ihm individuell gewünschte Reiseleistungen bucht und diese nicht paketiert werden. „So bleibt die Vermittlung mehrerer Einzelleistungen künftig möglich – das ist für die Reisemittler ein positives Signal“, präzisiert DRV-Präsident Loidl. "Die neue Richtlinie stärkt die Rechtssicherheit für Reiseveranstalter und -vermittler, schafft klare Abgrenzungen zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen und verhindert wesentliche bürokratische und finanzielle Belastungen“, so Loidl.
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Rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode 2021 wurde die Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Bundestag verabschiedet. Damit ist zum einen der Verbraucherschutz im Falle einer Insolvenz aber auch die Planungssicherheit der Reisewirtschaft sichergestellt.
Pünktlich zum 1. November ist die Insolvenzabsicherung dann durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft getreten. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen.
Für weitere Informationen: drsf.reise
