Luft­ver­kehr

In­for­ma­ti­ons­bro­schü­re: Bar­rie­re­frei­es Rei­sen mit dem Flug­zeug



Reisebüros sollten Kunden draufhinweisen, dass Bedarf angemeldet werden muss

Um barrierefreies Reisen für alle Menschen zu ermöglichen, bieten Flughäfen und Fluggesellschaften eine Reihe von kostenlosen Servicediensten an. Wichtig ist, dass die Passagiere mit eingeschränkter Mobilität („PRM“ – Passengers with reduced Mobility) ihren Bedarf für Unterstützung am Flughafen oder an Bord rechtzeitig (bis spätestens 48 Stunden vor Abflug) anmelden. Informieren Sie sich frühzeitig, denn angebotene Servicedienste sind unter Umständen auch abhängig vom eingesetzten Flugzeug und der Strecke, die geflogen wird. Ein Anspruch auf Assistenzdienste besteht bei körperlichen, insbesondere Gehbehinderungen, Rollstuhlnutzung, Orientierungsschwierigkeiten, kognitiver Beeinträchtigung, psychischer Beeinträchtigung, Sehschwäche und Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und Tourismus für Alle Deutschland (NatKo) haben eine gemeinsame Broschüre mit Flugreiseempfehlungen publiziert.

Diese Broschüre finden Sie hier zum Herunterladen in:

Gerne kann die Informationsschrift für den eigenen Gebrauch im Verkauf, aber auch für die Weitergaben an Kunden vervielfältigt werden.

Re­geln für Bu­chungs­sys­te­me mo­der­ni­sie­ren

Transparenz für Verbraucher erhalten

Über Computerreservierungssysteme (CRS) wird ein Großteil aller Flugtickets verkauft. Die Systeme machen Angebote und Preise transparent und stärken dadurch den Wettbewerb. Davon profitieren die Verbraucher. Der EU-Verhaltenskodex für die CRS legt faire Bedingungen für den Ticketverkauf fest. Er ist sinnvoll und wichtig, sollte aber an aktuelle Marktentwicklungen angepasst werden.

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