Die DRV-Tarifgemeinschaft vertritt als Arbeitgeberverband die Interessen ihrer Mitglieder aus der deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter-Branche gegenüber dem Sozialpartner - der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Als Tarifvertragspartei schließt sie mit ver.di die Tarifverträge über Gehalt, Ausbildungsvergütung, vermögenswirksame Leistungen, wichtige Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Manteltarifvertrag), Altersteilzeit, Entgeltumwandlung und Beschäftigungssicherung ab.
Der Verband ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Tarifvereinbarungen.
Tarifliche Regelungen (PDF-Download)
Tarifverträge (PDF-Download)
Frankfurt am Main, 30. April 2025 - In Frankfurt am Main fand gestern die zweite Tarifverhandlung für die Touristik der DRV-Tarifgemeinschaft, die als Arbeitgeberverband die Interessen ihrer Mitglieder aus der deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter-Branche vertritt, mit der Gewerkschaft ver.di statt. Trotz konstruktiver Gespräche konnte im Rahmen der zweiten Verhandlungsrunde keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen werden am 26. Mai 2025 fortgesetzt.
Ver.di hatte am 27. März 2025 in der ersten Tarifrunde seit 2018 eine Forderung für Gehaltsanhebungen in Höhe von 19,5 Prozent erhoben. Diese Forderung wurde von der Verhandlungskommission der DRV-Tarifgemeinschaft aufgrund des herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds als unrealistisch bewertet. In der gestrigen Verhandlung legte die DRV-Tarifgemeinschaft daher ein sorgsam abgewogenes Angebot vor.
Das Angebot setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und umfasst folgende Verbesserungen:
Zusätzlich hat die Arbeitgeberseite jetzt eine Erhöhung der Tarifentgelte mit Wirkung ab dem 1. August 2025 für den Veranstalter- und den Vertriebsbereich von 2,5 Prozent angeboten, dies bei einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. In Summe ergibt sich aus den Empfehlungen der Vergangenheit und dem jetzigen Angebot eine Erhöhung von rund 9,8 Prozent im Vergleich zu den aktuellen Tariftabellen.
Im Gegenzug ist für Beschäftigte in den Reisebüros ein zusätzliches Volumen von 1 Prozent für eine neue leistungsbezogene Komponente für den Vertrieb im Angebot vorgesehen. Diese neue leistungsbezogene Komponente soll sich am individuell erwirtschafteten Umsatz orientieren und in den nächsten Jahren noch weiter aufgebaut werden.
Rückfragen bitte an die Geschäftsführung der DRV-Tarifgemeinschaft,
Peter Hampel, Tel.: 069 95808-160; Fax: 069 95808-166,
E-Mail: Peter.Hampel@drv-t.de
Anhebung der Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen zum 1. April 2018 vereinbart
Frankfurt, 21.2.2018 - Die DRV-TARIFGEMEINSCHAFT (DRV-T) hat mit der Gewerkschaft ver.di einen neuen Gehaltstarifvertrag und eine neue Vereinbarung über die Vergütung für Auszubildende in der Reisebranche erzielt. Zum 1. April 2018 werden die Tarifgehälter um 2,5 Prozent erhöht. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. April 2018 um 40 Euro/Monat und zum 1. Oktober 2018 um weitere 40 Euro/Monat. Beide Tarifvereinbarungen haben eine Laufzeit bis zum 31. März 2019 und können erstmals zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden.
Volker Fasbender, Geschäftsführer der DRV-TARIFGEMEINSCHAFT: „Mit diesem Abschluss ist neuerlich ein positives Zeichen für das Funktionieren der Tarifautonomie in unserer Branche gesetzt worden. Die Tabellenerhöhung ist angemessen und trägt der aktuellen Situation der Branche Rechnung: Zwar sind einige Zielgebiete wieder gut angelaufen, allerdings stellen sich die Margen noch nicht auskömmlich dar. Mit der abermalig überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen sichern wir die Attraktivität unserer Branche bei den Nachwuchskräften auch unter dem Vergütungsaspekt.“
Vorsitzender: Achim Wehrmann, Deutscher Reiseverband
Stellvertretende Vorsitzende:
Britta Fischer, DER-Touristik
Weitere Vorstandsmitglieder:
Heribert Frey, Pforzheimer Reisebüro
Geschäftsführung: Peter Hampel
DRV-Tarifgemeinschaft
Arbeitgebervereinigung im Deutschen ReiseVerband e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt