Am heutigen Freitag, 8. Mai, wurde die EU-Pauschalreiserichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist der letzte formale Schritt im Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen. 20 Tage nach der heutigen Veröffentlichung tritt die Richtlinie in Kraft. Die Mitgliedstaaten der EU haben ab dann 28 Monate Zeit für die Umsetzung, die Regeln werden anschließend nach einer weiteren Übergangsfrist von sechs Monaten gelten. Somit ist die Richtlinie bis zum 29. September 2028 in nationales Recht umzusetzen. Spätestens am 29. März 2029 findet die neue EU-Pauschalreiserichtline dann in Deutschland Anwendung.
Eine inhaltliche Bewertung hatte der DRV bereits zuvor vorgenommen (hier zu finden)
- Dabei ist positiv anzumerken: Die neue Richtline bedeutet mehr Rechtssicherheit und entschärft ursprüngliche Entwürfe.
Kritisch zu sehen ist: keine Flexibilisierung der Rückerstattungsfristen bei Krisenfällen.
