Stimmrechtsübertragung
 

Nach § 10 Abs. V der DRV-Satzung besteht für die nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder die Möglichkeit, ihre Stimmen für Abstimmungen durch Vollmacht auf andere, stimmberechtigte Mitglieder zu übertragen.

Für die Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht auf ein Unternehmen, unabhängig von der Säulenzugehörigkeit, übertragen werden.
In den Bereichsversammlungen darf das Stimmrecht nur einem Mitgliedsunternehmen mit gleicher Säulenzugehörigkeit übertragen werden.

Die Vollmacht ist auch im Falle der Vertretung des Firmeninhabers / Geschäftsführers durch sonstige Firmenangehörige zu verwenden.

Gemäß § 10 Abs. V der DRV-Satzung darf kein Mitglied mehr als 130 Fremdstimmen für Wahlen und Abstimmungen im Plenum auf sich vereinen.

Hier sind die Vordrucke zur Stimmrechtsübertragung zu finden:

Die Vollmachten müssen bis zum 8. Oktober beim DRV unter der Email: mitgliederservice@drv.de eingereicht sein.