Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat eine Werbeaussage über das Unternehmen RS Reisen & Schlafen GmbH als irreführend und wettbewerbswidrig abgemahnt. Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat die Wettbewerbszentrale auf eine Pressemitteilung einer Online-Marketing-Agentur aufmerksam gemacht, in der es wörtlich heißt: „Die Hamburger RS Reisen & Schlafen GmbH zählt seit etlichen Jahren zu den führenden Anbietern von Individualreisen, die sich teilweise über Kontinente hinweg erstrecken.“
Die Agentur, die nach eigenen Angaben RS Reisen & Schlafen kürzlich als Neukunden gewonnen hat, soll die oben genannte Werbeaussage nicht mehr verwenden. Denn als „Anbieter von Reisen ist das Unternehmen im Markt bislang nicht aufgefallen“, heißt es im Abmahnungsschreiben der Wettbewerbszentrale. Auffällig sei das Unternehmen vielmehr durch seine Tätigkeit als „Serien-Abmahner“ geworden. Weiter heißt es in der Begründung der Wettbewerbshüter: „Die tatsächliche Veranstalter-Tätigkeit des Unternehmens ist zurückhaltend ausgedrückt unklar. Dann jedoch kann keinesfalls von einem „führenden Anbieter“ gesprochen werden.“