Wegen Corona: Reisebüro-Schließungen in Sachsen

DRV sieht in der Entscheidung große und schwer verständliche Härte gegen Reisebüros - Telefonische oder Online-Beratung weiterhin möglich

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Das ist eine politische Entscheidung, die aufgrund der hervorragenden Hygienekonzepte in den Reisebüros und der Möglichkeit, Kundensteuerung durch Terminvergabe zu ermöglichen, eine große und schwer verständliche Härte für alle Reisebüros in Sachsen darstellt.

Es besteht die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Verordnung vorzugehen. Allerdings stellt die Anordnung kein Berufsverbot dar: Auch wenn das Ladenlokal geschlossen werden muss, ist die telefonische und online-Beratung und Vermittlung von Reiseleistungen aus dem Home-Office oder dem Büro nach wie vor möglich. Reisebüros ist zu raten, Kundinnen und Kunden zum Beispiel über einen Aushang im Schaufenster über die Beratungs- und Buchungsmöglichkeiten per Telefon, E-Mail, Videokonferenz oder die persönliche Beratung bei den Kunden zuhause zu informieren.

Rechtlich erscheint ein Vorgehen gegen die Landesverordnung aus den genannten Gründen und durch die verlängerten Überbrückungshilfen nicht sehr aussichtsreich. Für die Reisebüros, die in der Corona-Krise schon sehr viele Rückschläge einstecken mussten und trotzdem immer für ihre Kunden da waren, ein weiterer nur schwer ertragbarer Schlag in dieser vierten Welle der Pandemie.

Sowohl die aktuelle Entwicklung der Pandemie mit steigenden Inzidenzen auch in Deutschland als auch volatile politische Entscheidungen wie beispielsweise Lockdowns oder Quarantäneregelungen beeinflussen das Buchungsverhalten – auch jetzt für den Winter – maßgeblich und verunsichern die Menschen. Dass jetzt zum Beispiel ein mehrwöchiger Lockdown für Österreich ausgesprochen wurde, belastet die Reisewirtschaft erneut deutlich – die Hoffnung besteht aber, dass ab Mitte Dezember wieder Skiurlaub für Geimpfte und Genesene in unserem Nachbarland möglich ist und die Buchungen dann auch wieder steigen. Viele Menschen möchten ihren Urlaub auch wieder außerhalb Deutschlands und gerade im Winter in den Traumzielen in der Ferne genießen. Daher ist es wichtig, sich impfen zu lassen. Die Impfung ist derzeit das wirksamste Mittel gegen Corona und erleichtert auch das grenzüberschreitende Reisen erheblich. Vor dem Hintergrund der Verunsicherung bei den Kunden und der damit weiter wirtschaftlich schwierigen Lage für die Unternehmen ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Überbrückungshilfen und die Kurzarbeiterregelung bis Ende März verlängert werden. Ein weiterer finanzieller Lückenschluss muss entsprechend der weiterhin kritischen Entwicklung vorgesehen werden.

 

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