Teile Griechenlands werden zu Hochrisikogebieten hochgestuft

DRV fordert Abkehr vom Fokus auf Inzidenzbetrachtung und Umsetzung europäischer Beschlüsse bei Quarantäne für Kinder

Pressemeldungen

Die spanische Inselgruppe der Kanaren sowie andere Regionen Spaniens wie Katalonien (mit Barcelona) sind von Sonntag an kein Hochrisikogebiet mehr – die Quarantänepflicht für Ungeimpfte und Kinder unter 12 entfällt damit. Dagegen werden einige Regionen eines weiteren beliebten Urlaubslandes der Deutschen neu zum Hochrisikogebiet erklärt: Das Robert-Koch-Instituts stuft in Griechenland die Regionen Kreta und südliche Ägäis (darunter Rhodos und Mykonos) von kommenden Dienstag 0:00 Uhr neu in diese Kategorie ein. Damit gilt dann für noch nicht geimpfte Reisende nach der Einreise in Deutschland eine Quarantänepflicht. Diese kann ab dem fünften Tag mit einem negativen Test-Ergebnis beendet werden. Dies gilt auch für Kinder: Für unter 12-Jährige ist die Quarantäne mit dem fünften Tag automatisch aufgehoben; ältere Kinder können sich ab dem fünften Tag „freitesten“. Für Reisende mit vollständigem Impfschutz und Genesene ändert sich dagegen nichts, sie brauchen nicht in Quarantäne. Mit der Hochstufung müssen sie einzig vor der Heimreise eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und die entsprechenden Nachweise dort hochladen.

Für die Einstufung von Zielgebieten fordert der Deutsche Reiseverband (DRV) die Abkehr von der reinen Inzidenzbetrachtung. „Stattdessen muss stärker die tatsächliche Gefährdungslage für Reisende sowie die Belastung des Gesundheitssystems in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückt werden“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig. Reisewirtschaft und die Urlauber brauchen Planungssicherheit und eine Perspektive. Dass nun jetzt wie bei Griechenland stärker regionalisierte Bewertungen vorgenommen werden, sei begrüßenswert. „Leider gibt es immer noch keine Änderung bei dem Thema Quarantäne für Kinder. Der Rat der Europäischen Union hatte im Juni ein einheitliches Vorgehen bei Beschränkungen der Freizügigkeit beschlossen“, bemängelt Fiebig. Dieser EU-Beschluss lautet wörtlich: „Damit Familien gemeinsam reisen können, sollten demnach Minderjährige, die mit ihren Eltern oder anderen Begleitpersonen reisen, von der Quarantäne ausgenommen werden, wenn die Begleitpersonen beispielsweise aufgrund einer Impfung keiner Quarantäne unterzogen werden. Für Kinder unter 12 Jahren sollte auch keine Testpflicht bei der Ein- oder Ausreise gelten.“ Damit steht die von der Bundesregierung in der Einreiseverordnung getroffene Regelung im Widerspruch zu europäischen Beschlüssen.

Derzeit rund 150.000 Reiseveranstaltergäste in Griechenland

Nach Schätzung des Deutschen Reiseverbandes halten sich derzeit rund 150.000 Gäste mit Pauschalreiseveranstaltern im Land auf. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl an Gästen, die selbstorganisiert das Land bereisen. Griechenland gehört auch dieses Jahr zu den beliebtesten Zielen rund um das Mittelmeer. Besonders viele Familien nutzen die derzeit noch in einigen Bundesländern andauernden Ferien für einen Urlaub dort. Gefragt sind insbesondere die Inseln mit Kreta, Rhodos und Korfu. 2019 verzeichnete das Land insgesamt mehr als 4 Millionen Besucher aus Deutschland, im Corona-Jahr 2020 waren es über 1,5 Millionen.

Urlaubsreisende, die sich aktuell im Urlaub in einem der betroffenen Gebiete Griechenlands befinden, und eine organisierte Reise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, werden von ihrem Veranstalter über die geänderte Situation informiert. Sollten Reisende vorzeitig ihren Urlaub beenden wollen, unterstützen die Reiseveranstalter die Kunden bei entsprechenden Rückreisewünschen und bei den Flugumbuchungen. Eine vorzeitige Rückreise ist jedoch nicht zwingend erforderlich, der Urlaub kann wie geplant fortgesetzt werden.

Zurück Alle Pressemeldungen