Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den steuerlichen Freibetrag für Belegschaftsrabatte abzuschaffen, aufs Schärfste. Der Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz sieht vor, § 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz und damit den bisherigen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro jährlich ab 2027 vollständig zu streichen.
„Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten ist das das völlig falsche Signal“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. „Mitarbeiterrabatte sind kein überflüssiges Privileg, sondern ein bewährter Bestandteil des Gesamtpakets, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten bieten können. Die Regelung ersatzlos zu streichen, lehnen wir entschieden ab.“
Personalrabatte gleichen begrenzte Gehaltsspielräume aus
Für die Reisewirtschaft wäre die Abschaffung besonders problematisch. Viele Unternehmen der Branche arbeiten mit engen Margen und verfügen entsprechend nur über begrenzte Spielräume für höhere Gehälter. Vergünstigte Reiseleistungen aus dem eigenen Angebot sind daher ein wichtiger zusätzlicher Benefit für die Beschäftigten. Gleichzeitig helfen sie Unternehmen dabei, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an die Branche zu binden.
„Die Politik darf nicht unterschätzen, welche Bedeutung solche Leistungen gerade für Branchen mit begrenzten Gehaltsspielräumen haben“, so Loidl. „Wenn dieser Vorteil steuerlich entwertet wird, trifft das Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren einen finanziell spürbaren Benefit, während die Unternehmen ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte verlieren.“
Hinzu kommt ein weiterer branchenspezifischer Aspekt: Vergünstigte Reisen ermöglichen es Beschäftigten, Produkte, Destinationen und touristische Leistungen selbst kennenzulernen. Diese persönliche Produkterfahrung trägt unmittelbar zur Beratungsqualität bei und kommt damit auch den Kundinnen und Kunden zugute.
240 Millionen Euro auf Kosten der Beschäftigten
Die geplante Streichung ist keineswegs eine steuerliche Randfrage. Nach Angaben im Referentenentwurf haben bundesweit rund 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger vom Freibetrag für Belegschaftsrabatte profitiert. Durch seine Abschaffung erwartet der Staat Steuermehreinnahmen von jährlich rund 240 Millionen Euro.
„240 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen stehen aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der bei Beschäftigten und Unternehmen entstehen kann“, kritisiert Loidl. „Die Bundesregierung hat sich die Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Einkommen auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig soll hier ein etablierter Vorteil für Beschäftigte gestrichen werden. Das passt nicht zusammen.“
Bürokratieargument überzeugt nicht
Auch das Argument des Bürokratieabbaus überzeugt den DRV nicht. Der Referentenentwurf führt selbst aus, dass bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten wesentliche Arbeitsschritte auch nach Abschaffung des Freibetrags bestehen bleiben. Lediglich die Fortschreibung des Freibetrags auf dem Lohnkonto würde entfallen. Die dafür kalkulierte Zeitersparnis beträgt gerade einmal drei Minuten pro Fall.
Bemerkenswert ist zudem, dass der Rabattfreibetrag ursprünglich gerade eingeführt wurde, um Bewertungsungenauigkeiten auszugleichen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren, wie auch der aktuelle Referentenentwurf festhält.
Der DRV fordert die Bundesregierung deshalb auf, die vorgesehene Streichung von § 8 Absatz 3 EStG aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen und den Rabattfreibetrag beizubehalten.
„Hier muss die Bundesregierung dringend nachjustieren, bevor sie für vergleichsweise geringe Mehreinnahmen erheblichen Flurschaden bei Beschäftigten und Unternehmen anrichtet“, so Loidl. „Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten. Hände weg von den Mitarbeiterrabatten.“
