Rail&Fly-Probleme: DRV drängt auf schnelle Lösungen für Reisevertrieb

Klare Regelungen für Nutzung und Erstattung notwendig

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Seit Einstellung der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und dem Dienstleister WorldTicket gibt es Probleme bei der Buchung und Nutzung von Rail&Fly-Tickets. Die Stornierung von bereits gebuchten Bahnsegmenten sorgt für erhebliche Herausforderungen für den Vertrieb, bei dem die Reisenden Rat suchen. Fahrgäste müssen zum Teil eine neue Fahrkarte kaufen und bezahlen damit doppelt. Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat sich deshalb direkt an die Fluggesellschaften gewandt, die Rail&Fly-Tickets verkauft haben und sie aufgefordert, schnellstmöglich für transparente und kundenfreundliche Lösungen zu sorgen.

Ausdrücklich begrüßt der DRV, dass inzwischen für Abreisen ab dem 15. Oktober 2026 eine weitgehend einheitliche Vorgehensweise zur Beschaffung von Rail&Fly-Ersatzdokumenten über das Portal rail-checkin.com vorgesehen ist. Allerdings bleiben aus Sicht des Verbandes wesentliche Fragen offen, insbesondere zur reibungslosen Durchführung der Reise sowie zur Erstattung doppelt gezahlter Bahnfahrkarten.

Reisevertrieb benötigt dringend verbindliche Informationen

Da die Deutsche Bahn bislang ausschließlich mit den Fluggesellschaften als direkte Vertragspartner der Rail&Fly-Vereinbarungen kommuniziert, fehlen dem Vertrieb wichtige Informationen über die nun geltenden Prozesse. Diese sind jedoch unerlässlich, um die gemeinsamen Kunden umfassend zu informieren, bei notwendigen Umbuchungen oder Ersatzbuchungen zu unterstützen und mögliche Erstattungsansprüche zu begleiten.

Der DRV fordert die Fluggesellschaften deshalb auf, den Vertriebspartnern schnellstmöglich eindeutige und verbindliche Informationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung zu stellen.

Flugreise muss auch bei ungültigem Bahnsegment sichergestellt sein

Ein besonderes Augenmerk richtet der Verband auf die Frage, ob Reisende ihr gebuchtes Flugsegment auch dann uneingeschränkt nutzen können, wenn das ursprünglich ausgestellte Ticket ein als „unable“ gekennzeichnetes W2-Bahnsegment enthält. Hier erwartet der DRV eine eindeutige Bestätigung der Fluggesellschaften, dass daraus keine Einschränkungen für die Nutzung des Flugtickets entstehen.

Klare Regelungen für die Erstattung zusätzlicher Kosten erforderlich

Darüber hinaus fordert der DRV eine transparente und möglichst unkomplizierte Lösung für Reisende, die aufgrund der aktuellen Situation ihre Bahnfahrkarte erneut buchen und bezahlen müssen.

Aus Sicht des Verbandes kommen dafür grundsätzlich zwei Wege infrage: entweder eine direkte Erstattung der zusätzlich erworbenen Bahnfahrkarte durch die jeweilige Fluggesellschaft oder eine Erstattung über die ausstellende IATA-Agentur auf Grundlage einer entsprechenden Gutschrift (Agency Credit Memo, ACM).

Unabhängig vom gewählten Verfahren ist für den DRV entscheidend, dass die Abläufe eindeutig geregelt sind und die Erstattung innerhalb eines klar definierten Zeitraums erfolgt.

Ziel ist es, den Reisevertrieb zeitnah in die Lage zu versetzen, die gemeinsamen Kunden verlässlich zu informieren und ihnen trotz der aktuellen Schwierigkeiten einen möglichst reibungslosen Reiseablauf zu ermöglichen.

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