Malediven wollen Zusatzsteuer für ausländische Reiseunternehmen zurücknehmen

DRV begrüßt geplante Abschaffung der kurzfristig eingeführten GST-Pflicht und fordert rasche Rechtssicherheit

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Die Regierung der Malediven will die zum 1. Oktober 2026 eingeführte Goods and Services Tax (GST) auf touristische Leistungen ausländischer Reiseveranstalter ohne feste Niederlassung auf den Malediven wieder abschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 19. Oktober eingebracht. Dieser sieht außerdem vor, bereits seit dem 1. Oktober erhobene Steuern zurückzuerstatten. Die Änderungen müssen noch durch das Parlament, vom Präsidenten ratifiziert und im Gesetzblatt der Malediven veröffentlicht werden. Schon frühzeitig hatte der Deutsche Reiseverband (DRV) die überaus kurzfristige Einführung der Steuer kritisiert und die Regierung der Malediven aufgefordert, die Regelung zu überdenken und zumindest zu verschieben.

„Wir begrüßen, dass die Regierung der Malediven die geplante Steuerpflicht zurücknehmen will und damit auf die von uns sehr schnell geäußerten Bedenken der Reisewirtschaft reagiert“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Albin Loidl. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Änderungen zügig in Kraft treten und die betroffenen Unternehmen rasch Rechtssicherheit erhalten.“

Der DRV wird die weitere Entwicklung verfolgen. Bis zur endgültigen Verabschiedung und Veröffentlichung der Gesetzesänderungen bleibt die bestehende Rechtslage maßgeblich.

Die gesetzliche Grundlage für die Einführung der Zusatzsteuer war erst Ende August verabschiedet worden. Für Reiseveranstalter, die ihre Angebote langfristig kalkulieren und Reisen für die Wintersaison bereits verkauft haben, wäre die finanzielle Belastung aber auch die Kurzfristigkeit der Einführung eine erhebliche Herausforderung.

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