Malediven-Steuer: DRV fordert mehr Zeit und praxistaugliche Umsetzung

DRV setzt auf Dialog mit den Behörden der Malediven

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Die maledivische Steuerbehörde hat ihre zum 1. Oktober geplante Regelung konkretisiert: Buchungen, die vor diesem Stichtag in Rechnung gestellt oder bezahlt wurden, sollen von der neuen Steuerpflicht ausgenommen sein. Der DRV begrüßt diese Klarstellung, sieht die grundlegenden Probleme für Reiseveranstalter und Reisebüros jedoch nicht gelöst.

Die Unternehmen müssten komplexe steuerliche Vorgaben innerhalb weniger Wochen umsetzen. Dafür seien Änderungen an Verträgen, Preisen, Buchhaltungs- und IT-Systemen sowie internen Berichtsprozessen erforderlich. Besonders kleinere Unternehmen könnten solche zusätzlichen Pflichten nicht kurzfristig bewältigen.

Der DRV fordert deshalb ausreichende Übergangsfristen, klare und praxistaugliche Vorgaben sowie eine Umsetzung, die Unternehmen unterschiedlicher Größe berücksichtigt. Nicht die Besteuerung an sich stehe in der Kritik, sondern die kurzfristige Einführung weitreichender Verpflichtungen.

Die maledivische Botschaft in Berlin unterstützt den Austausch; auch die Regierung der Malediven hat mit Webinaren und Leitfäden weitere Informationen bereitgestellt. Das ist aus Sicht des DRV ein konstruktiver Schritt, kann eine angemessene Vorbereitungszeit jedoch nicht ersetzen.

Auswirkungen auf die Buchungszahlen lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Klar ist aber: Zusätzliche Komplexität erschwert insbesondere kleineren Reiseunternehmen den Verkauf der Malediven. Der DRV setzt daher auf einen engen Dialog zwischen den maledivischen Behörden und der internationalen Reisewirtschaft, um verlässliche und praktikable Lösungen zu erreichen.

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