Gesetzentwurf für Musterfeststellungsklagen weist Schwächen auf

DRV fordert Nachbesserungen

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Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat bei der Verbändeanhörung im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium zur Musterfeststellungsklage Nachbesserungen gefordert. Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Musterfeststellungsklage spätestens zum 1. November 2018 vor. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt erhebliche Risiken für die Branche durch die Einführung eines Verbandsklagerechts.

Erstens basiert der Gesetzentwurf auf der Annahme von standardisierten Massengeschäften für Musterfeststellungsklagen. Pauschalreisen sind aber häufig keine standardisierten Produkte. Sie werden zumeist dynamisch und individuell auf Kundennachfrage zugeschnitten. Daher sind Reisen in der Regel nicht in allen Punkten exakt vergleichbar. Wenn es zum Beispiel um die Bewertung von Belästigung durch Baulärm in einem Hotel geht, kommt es genau auf die Lage des jeweiligen Zimmers an. Gäste mit Zimmer an der Ostseite des Hotels können wohl nicht in gleichem Maße Reisemängel geltend machen wie Urlauber mit Zimmer an der Westseite.

Zweitens soll, wenn es nach dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf geht, bereits eine Betroffenheit von zehn Verbrauchern zusammen mit 40 Unterstützern ausreichen, um eine Musterfeststellungsklage zuzulassen. Dies widerspricht aber der Begründung des Gesetzentwurfes, in dem von „standardisierten Massengeschäften“ die Rede ist. Diese Fallzahlen sind zu gering – der DRV plädiert daher dafür, dass eine größere Gruppe von Betroffenen vorhanden sein muss. Außerdem ist es für den DRV unerlässlich, dass klargestellt wird, dass es sich um Verbraucher handeln muss, die den gleichen Sachverhalt in allen Punkten geltend machen können. Dies muss im Gesetzestext selbst oder in der Gesetzesbegründung klar gestellt werden. Es muss deutlich gemacht werden, dass die die Dienstleistung charakterisierenden Kriterien bei den Betroffenen identisch – und nicht etwa nur ähnlich oder gleichgelagert – sein müssen.

Drittens kritisiert der DRV, dass der Gesetzentwurf derzeit nicht nach der Höhe der entstandenen Schäden unterscheidet. Kleine und große Schadenshöhen sollen gleichermaßen über eine Musterfeststellungsklage verfolgt werden können. Der DRV plädiert dafür, die Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage von einem Mindeststreitwert abhängig zu machen.

Schon heute bester Schutz für Reisende

Deutsche Reisende profitieren schon heute von einem umfangreichen Verbraucherschutz. So unterliegen etwa Pauschalreisen strengen nationalen und europäischen Vorschriften. Durch die neue EU-Pauschalreiserichtlinie sind die Verbraucherrechte noch weiter gestärkt und europaweit vereinheitlicht worden. Beispielsweise gelten für online erworbene Reisen nun die gleichen Regeln wie für den klassischen Vertrieb über Reisebüros – ein Plus an Transparenz und Qualität für Urlauber. Darüber hinaus haben Urlauber künftig bis zu zwei Jahre Zeit, Mängel der Reise geltend zu machen.

Pläne zur europäischen Sammelklage geben Anlass zur Besorgnis

Auf europäischer Ebene gibt es ebenfalls Pläne zur Einführung einer europäischen Sammelklage. Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, der weit über die in Deutschland vorgesehene Regelung hinausgeht. Denn er sieht vor, dass Verbraucherschutzorganisationen und Wirtschaftsverbände bei potenziellen Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften auch ohne vorheriges Mandat der Geschädigten vor Gericht ziehen und dabei in bestimmten Fällen auch zugleich Schadenersatz einfordern können. Nach dem jetzigen Entwurf werden zudem Anreize zur Bildung einer europäischen Klageindustrie gesetzt – dies ist unbedingt zu verhindern. Aus diesen Gründen sieht der DRV die Pläne der EU-Kommission sehr kritisch und spricht sich insgesamt gegen die Einführung einer europäischen Sammelklage aus.  

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