Gästeübernachtungen gehen im Mai 2020 um fast 27 Prozent zurück

11,2 Millionen Übernachtungen in Deutschland

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Im Mai 2020 ging die Zahl der Gästeübernachtungen mit einem Minus von 74,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat erneut außergewöhnlich stark zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, gab es aufgrund der Corona-Krise in den Beherbergungsbetrieben nur noch 11,2 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste.

Besonders deutlich war der Einbruch bei den Gästen aus dem Ausland: Hier konnten die heimischen Beherbergungsbetriebe im Mai nur 0,7 Millionen Übernachtungen registrieren. Dies entspricht einem Rückgang von 90,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Zugleich verbuchten die Betriebe 10,5 Millionen Übernachtungen inländischer Gäste (-71,5 Prozent).

Ursache des Rückgangs ist wie schon im April das seit Mitte März geltende Verbot zur Beherbergung privatreisender Gäste. Abgemildert wurde die Entwicklung jedoch dadurch, dass die Betriebe je nach Bundesland ab Mitte bis Ende Mai wieder für diese Gästegruppe geöffnet werden durften.

Von Januar bis Mai 2020 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 88,1 Millionen Übernachtungen verbuchen (-48,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Lediglich 74,1 Millionen Übernachtungen inländischer Gäste wurden in diesem Zeitraum verzeichnet (-47,2 Prozent). Noch deutlicher ist der Einbruch bei der Gruppe der ausländischen Gäste: 14,0 Millionen Übernachtungen bedeuteten hier ein Minus von 55,6 Prozent.

Im Vergleich zum April 2020 ist im Mai der Rückgang bei der Zahl der geöffneten Betriebe nicht mehr so ausgeprägt. Demnach standen 42 000 der etwa 52 500 statistisch erfassten Beherbergungsbetriebe geschäftlich reisenden Übernachtungsgästen und ab der zweiten Monatshälfte in vielen Bundesländern auch Privatreisenden zur Verfügung.

Methodische Hinweise

Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten.

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