EU-Pauschalreiserichtlinie gehört auf die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Rechtsrahmen zukunftsfest machen – Pandemie-Klausel einführen

Politik | Recht & Steuern | Pressemeldungen

Während der heute beginnenden und sechs Monate währenden deutschen Ratspräsidentschaft hat Deutschland die einzigartige Chance, EU-Politik federführend zu gestalten. Im Fokus der Ratspräsidentschaft steht die nachhaltige Überwindung der Coronakrise in Europa. In einem Schreiben an Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Justizministerin Christine Lambrecht bittet der Deutsche Reiseverband (DRV) die deutsche Regierung, die kommenden sechs Monate zu nutzen, um den europäischen Rechtsrahmen für künftig auftretende weltweite Krisen zukunftsfest auszugestalten.

Konkret geht es um die EU-Pauschalreiserichtlinie, die eine unverzügliche Rückzahlungsverpflichtung der Reiseveranstalter bei Absage der Pauschalreise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zwingend vorsieht.

„Die Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie waren und sind für den Pandemie-Fall nicht ausgelegt. Daher haben sie die gesamte europäische Reiseindustrie in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. Es ist nicht absehbar, wann sich die Branche davon erholt haben wird. Auch künftig können wir Pandemien nicht ausschließen. Die Politik muss also für diesen Fall vorsorgen und eine Pandemie-Klausel einführen“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.

„Wir bitten darum, dieses Thema auf Ihre Agenda zu setzen und sich für eine Optimierung der rechtlichen Vorschriften im Sinne einer faireren Ausgewogenheit der Belastungen zwischen Wirtschaft und Verbraucher einzusetzen“, heißt es in dem Schreiben an die Minister.

Zurück Alle Pressemeldungen