Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert die geplante Ausweitung der maledivischen Goods and Services Tax (GST) auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros als zu kurzfristig. Nach aktuellem Stand sollen die neuen GST-Pflichten für ausländische Reiseunternehmen bereits zum 1. Oktober 2026 greifen. Die Malediven haben die gesetzliche Grundlage erst am 31. August verabschiedet. Für Reiseveranstalter mit langfristiger Vertrags- und Preiskalkulation ist ein Vorlauf von nur wenigen Wochen nicht praxistauglich. Buchungs- und Vermittlungsleistungen wie etwa Unterkunft, Verpflegung, Transport und weitere touristische Leistungen sollen dann zusätzlich besteuert werden.
„Die Malediven sind ein wichtiges Reiseziel für die Kunden von deutschen Reisebüros und Reiseveranstaltern – mit wachsenden Besucherzahlen in den vergangenen Jahren. Umso wichtiger ist es, neue steuerliche Regeln so einzuführen, dass sie planbar, verhältnismäßig und in der Praxis umsetzbar sind“, unterstreicht Albin Loidl, Präsident des Deutschen Reiseverbandes.
Der DRV hat in einem Schreiben an die Regierung der Malediven appelliert, die Einführung zu verschieben und mit der Reisewirtschaft Alternativen zu erörtern. Notwendig seien klare Leitlinien, einfache Melde- und Zahlungsprozesse, Übergangsregelungen für bereits verkaufte Reisen sowie eine angemessene Registrierungsschwelle oder vereinfachte Verfahren für kleinere Unternehmen. Die Botschaft der Republik Malediven in Berlin erklärte unterdessen gegenüber dem DRV, dass sie die vom DRV vorgebrachten Bedenken und Vorschläge, insbesondere mit Blick auf die Bedeutung des deutschen Reisemarktes für die Malediven, sehr ernst nehme, das Anliegen unterstütze und das Außenministerium in Malé unterrichtet habe.
Aus Sicht des DRV ist die verbleibende Vorlaufzeit für eine so weitreichende steuerliche Änderung nicht ausreichend. Reiseveranstalter planen und kalkulieren ihre Reiseangebote viele Monate im Voraus. Zahlreiche Reisen für die kommende Wintersaison sind bereits verkauft, Preise festgelegt und Vermarktungsmaßnahmen abgeschlossen.
„Eine neue steuerliche Belastung wenige Wochen vor Inkrafttreten einzuführen, geht an den Planungsrealitäten der Reisebranche vorbei“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. „Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, um neue Vorgaben in Verträge, Kalkulationen und Systeme einzuarbeiten. Bei bereits verkauften Pauschalreisen können zusätzliche Kosten meist nicht ohne Weiteres an Kunden weitergegeben werden.“
Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA warnt der DRV zudem vor unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleinere Anbieter. Noch offen seien zentrale praktische Fragen – etwa zur Registrierung, zur Berechnung steuerpflichtiger Margen in komplexen Vertriebsketten sowie zum Umgang mit Stornierungen, Erstattungen und Korrekturen.
