DRV begrüßt Verlängerung und Erweiterung des KfW-Sonderprogramms

Forderung des DRV, KfW-Schnellkredite auch Soloselbständigen und kleinen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, erfüllt

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Berlin, 6. November 2020 – „Mit der Entscheidung, das KfW-Sonderprogramm zu verlängern und zu erweitern, kommt die Bundesregierung einer unserer wichtigsten Forderungen zur Unterstützung der Reisewirtschaft in dieser wirtschaftlich überaus schwierigen Zeit nach“, begrüßt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, die aktuelle Veröffentlichung von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium. „Insbesondere die Ausweitung des KfW-Schnellkredits auf Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ist eine frühe Forderung des DRV und der absolut richtige Schritt, um die Not der kleinen und Kleinstunternehmen unter den Reisebüros und Reiseveranstaltern zu lindern und ihnen unbürokratisch Liquidität zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Fiebig.

Die Bundesregierung hat das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. Juni 2021 verlängert, darunter auch den KfW-Schnellkredit.

Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können ab kommendem Montag (9. November 2020) laut Veröffentlichung der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und für Finanzen einen KfW-Schnellkredit über ihre Hausbanken beantragen – der Kreditrahmen beträgt bis zu 300.000 Euro, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurde darüber hinaus die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

Weitere Informationen zu den erweiterten KfW-Sonderprogrammen sind hier zu finden.

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