Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt das von der Europäischen Kommission vorgelegte „EU Passenger Package“ als wichtigen Schritt hin zu einem digitalen, kundenorientierten und wettbewerbsfähigen europäischen Mobilitätsmarkt. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Mobilitätsdaten, zur Förderung multimodaler Reiseangebote sowie zur Vereinfachung grenzüberschreitender Buchungen können dazu beitragen, Reisen innerhalb Europas attraktiver und einfacher zu gestalten. Die Vorschläge durchlaufen gerade das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU und werden vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union – also den Mitgliedsstaaten – geprüft und verhandelt. Auf nationaler Ebene hat die Befassung mit den Vorschlägen begonnen – hier bringt sich der DRV entsprechend ein.
Als Spitzenverband der deutschen Reisewirtschaft unterstützt der DRV insbesondere die Bestrebungen der Europäischen Kommission, durch offene Datenzugänge und diskriminierungsfreie Vertriebsbedingungen Innovation und Wettbewerb im Personenverkehr zu fördern. In einzelnen Punkten sieht der Verband jedoch Klarstellungs- und Anpassungsbedarf.
„Ein moderner europäischer Mobilitätsmarkt braucht faire Wettbewerbsbedingungen, klare Verantwortlichkeiten und gleiche Regeln für alle Verkehrsträger“, betont Albin Loidl, Präsident des DRV. „Das EU Passenger Package weist insgesamt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und die neuen Regelungen praxisgerecht auszugestalten.“
Rechtssicherheit für Pauschalreisen schaffen
Im Bereich der geplanten Verordnung für multimodale Buchungsdienste spricht sich der DRV für eine eindeutige Klarstellung aus. Reiseveranstalter dürfen nicht als digitale Vertriebsplattform eingestuft werden, allein weil sie verschiedene Beförderungsleistungen in einer Pauschalreise oder verbundenen Reiseleistung kombinieren. Pauschalreisen sind eigenständige Gesamtprodukte mit einem eigenen Rechtsrahmen und umfassenden Schutzmechanismen für Reisende und sollten hier ausgenommen werden. So könnten etwaige Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsprobleme von vornherein ausgeräumt werden.
Gleiche Wettbewerbsregeln für alle Verkehrsträger
Positiv bewertet der DRV die vorgesehenen Regelungen für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bahntickets und Mobilitätsdaten sowie die Erleichterung grenzüberschreitender Bahnreisen. Diese Grundsätze sollten nach Auffassung des Verbandes jedoch nicht auf den Schienenverkehr beschränkt bleiben.
Wenn die Europäische Kommission verpflichtende Datenzugänge und diskriminierungsfreie Vertriebsbedingungen für den Bahnsektor als notwendig erachtet, sollten vergleichbare Wettbewerbsprinzipien perspektivisch auch für den Luftverkehr und weitere Verkehrsträger gelten. Nur ein verkehrsträgerübergreifend einheitlicher Ordnungsrahmen schafft faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt multimodale Mobilitätsangebote nachhaltig.
Transparenz statt starrer Vorgaben
Auch die vorgesehenen FRAND-Regeln (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) für den Zugang zu Mobilitäts- und Ticketdaten begrüßt der DRV grundsätzlich. Sie fördern einen offenen Markt und stärken den Wettbewerb.
Bei den geplanten Vorgaben zur Standardsortierung von Suchergebnissen sieht der Verband jedoch noch Verbesserungsmöglichkeiten. Statt detaillierter Vorgaben für Rankingmechanismen sollten transparente Kriterien und eine klare Kennzeichnung gesponserter Inhalte ausreichen.
Verantwortlichkeiten klar zuordnen
Im Zusammenhang mit den geplanten Single Tickets weist der DRV zudem darauf hin, dass Verantwortung und Haftung dort liegen sollten, wo die maßgeblichen Informationen bereitgestellt werden. Reiseveranstalter und Ticketverkäufer sind bei der Zusammenstellung entsprechender Angebote auf die von den Verkehrsunternehmen bereitgestellten Fahrplan-, Anschluss- und Umsteigedaten angewiesen. Voraussetzung für eine Haftung sollte daher sein, dass diese Informationen vollständig, korrekt und aktuell zur Verfügung gestellt werden.
