Corona-Hilfen: Ü IV kann ab sofort beantragt werden

Umfassende Unterstützung für Unternehmen die im 1. Quartal 2022 stark von Corona betroffen sind

Aktuelles

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen - so auch die Reisewirtschaft. Die Unternehmen können ab sofort über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.

Die Anträge sind - wie bisher auch - über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten.

Hier geht es zu den FAQ zur Ü IV.

Allgemeine Informationen zur Ü IV sind hier zu finden.

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