Aufruf zu DRV-Präsidiums- und Vorstandswahlen 2025

Präsidium und Vorstand werden beim DRV-Hauptstadtkongress neu gewählt | Einreichung von Kandidaturen bis 11. September möglich

Pressemeldungen

Im Deutschen Reiseverband (DRV) wird gewählt. Turnusgemäß finden am 10. Oktober in der Mitgliederversammlung anlässlich des DRV-Hauptstadtkongresses in Berlin die Wahlen zu Präsidium und Vorstand statt. Insgesamt stehen 14 Positionen zur Wahl. Darüber hinaus entscheiden die DRV-Mitglieder über die Rechnungsprüfer und die Besetzung des Schieds- und Ehrengerichts.

Norbert Fiebig, amtierender Präsident des DRV, wird im Oktober bei den Neuwahlen zu Präsidium und Vorstand nicht erneut antreten. Er sagt: „Ich würde mir wünschen, dass sich viele Interessierte aus der Branche, die etwas bewegen wollen, aktiv in den Prozess einbringen und für die eine oder andere Position kandidieren. Jetzt ist die Zeit, die Richtung des DRV mitzugestalten und die Weichen für die Zukunft zu stellen.“

Die erste Kandidatur ist bereits eingegangen: Marija Linnhoff, Präsidentin des VUSR, wird für das Amt der DRV-Präsidentin kandidieren. Nominiert hat sie das Unternehmen paxconnect, DRV-Mitglied in der Säule E.

DRV-Vorstandswahlen finden im Oktober 2025 statt

Die Kandidaturen für die einzelnen Positionen im DRV-Vorstand müssen spätestens vier Wochen vor dem Wahltermin feststehen und damit am 11. September bis 23:59 Uhr eingereicht sein. Bis dahin ist es jederzeit möglich, bei den Mitgliedern des DRV-Vorstands respektive des Präsidiums oder in der DRV-Geschäftsstelle eine Kandidatur zu erklären.

Auch Nicht-DRV-Mitglieder können für Präsidentenamt kandidieren

Im Rahmen der Mitgliederversammlung anlässlich der DRV-Jahrestagung 2025 in Málaga wurde im April eine Satzungsänderung beschlossen. Diese eröffnet auch Nicht-DRV-Mitgliedern die Möglichkeit, für das Präsidentenamt oder die Position des Finanzvorstands zu kandidieren. Voraussetzung für eine Kandidatur ist, dass die Interessierten von einem Mitgliedsunternehmen für das Amt vorgeschlagen werden. Die Vorstandstätigkeit der weiteren Vorstände im DRV bleibt unverändert an eine Tätigkeit in einem DRV-Mitgliedsunternehmen gebunden.

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