
Die deutsche Reisewirtschaft bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die menschenrechtliche Sorgfalt und ist daher Teil der Initiative Roundtable Human Rights in Tourism. In der 2015 gegründeten Multistakeholder-Initiative zur Förderung der Menschenrechte im Tourismus sind aktuell 40 Akteure aus acht europäischen Ländern aktiv. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Reiseveranstaltern, nationalen Tourismusverbänden, Zertifizierern sowie aus weiteren zivilgesellschaftlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen.
Die Aktivitäten des Roundtable richten sich aus an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den so genannten Ruggie-Guidelines, dieneben der Schutzpflicht des Staates klar die Verantwortung von Unternehmen benennen An diesen Leitlinien orientiert sich auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Mit dem LkSG möchte die Bundesregierung den Menschenrechtsschutz in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden.
Von Unternehmen wird die Umsetzung verschiedener Leitlinien erwartet. Zu diesen zählen:
Was wir tun:
