Elektronisches Meldeverfahren Lohnnachweis Digital 2018 löst Entgeltmeldeverfahen der gesetzlichen Unfallversicherung ab

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG informiert

Aktuelles

Wichtiger Hinweis der Verwaltungsberufsgenossenschaft an alle Arbeitgeber: Mit dem Beitragsjahr 2018 löst das neue elektronische Meldeverfahren - Lohnnachweis Digital - das frühere Entgeltmeldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig ab. Auf diese Umstellung macht die gesetzliche Unfallversicherung VBG aufmerksam und hat den DRV gebeten, diese Änderungen über den Lohnnachweis Digital an seine Mitglieder zu kommunizieren. In dem Informationsschreiben heißt es:

"Seit dem 1. Januar 2018 können die Unternehmen die Entgelte ihrer Beschäftigten auch den Unfallversicherungsträgern ausschließlich durch elektronische Datenübertragung melden (§ 28a Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IV-). Die zweijährige Übergangszeit, in der das
alte und das neue Entgeltmeldeverfahren zur Unfallversicherung auf Veranlassung des Gesetzgebers nebeneinander durchgeführt wurden, endete mit Ablauf des Beitragsjahres 2017. Die bis dahin möglichen alten Meldewege sind entfallen.

Für die Berechnung des Beitrages 2018 werden ausschließlich Meldungen über das neue Meldeverfahren Lohnnachweis Digital akzeptiert.

Für die Meldung der zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten nutzen die Unternehmen das von ihnen verwendete Entgeltabrechnungsprogramm. Verfügt ein Unternehmen über kein Entgeltabrechnungsprogramm, meldet es die Entgelte ab Januar 2019 mit einer elektronischen Ausfüllhilfe, z.B. sv.net. Die Ausfüllhilfe sv.net dient ausschließlich der Übermittlung von Entgelten und steht in der Standard-Version online zur Verfügung (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/). Mehr Informationen hierzu finden Interessierte im Internet unter www.svnet.info.

Ein Unternehmen benötigt für die Entgeltmeldung folgende Daten:

  • seine VBG-Mitgliedsnummer,
  • seine VBG-PIN,
  • die VBG-Betriebsnummer: 15250094
  • und seine von der Bundesagentur für Arbeit zugewiesene Betriebsnummer.
    Sofern ein Unternehmen noch keine Betriebsnummer hat, beantragt es diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur de/betriebsnummern-service/alles-wichtige).

Für die Unternehmen sind folgende Punkte wichtig:

  • Um den Lohnnachweis Digital abzugeben, ist der Stammdatenabruf durchzuführen.
    Nutzerinnen und Nutzer von Ausfüllhilfen starten diesen mit der eigentlichen Entgeltmeldung, Nutzerinnen und Nutzer von Abrechnungsprogrammen können diesen bereits vorab ausführen.
  • Wir erwarten zu jedem getätigten Stammdatenabruf eine Entgeltmeldung. Wurde der Stammdatenabruf versehentlich getätigt, muss dieser storniert werden.
  • Werden keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer (auch keine geringfügig Beschäftigten oder Aushilfen) beschäftigt, entfällt der Stammdatenabruf. Ist dies erstmalig der Fall, bitten wir um eine - gern telefonische - Benachrichtigung.
  • Der Lohnnachweis Digital gilt erst dann als abgegeben, wenn dem Unternehmen eine positive Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder der Ausfüllhilfe vorliegt. Abrechnungsprogramme weisen auch auf Fehler bzw. auf erforderliche Aktivitäten hin. Diese Bestätigungen und Hinweise sind regelmäßig abzurufen und zu prüfen.
  • Meldedaten für die Berechnung von Kopfbeiträgen (Maßnahmemonate bzw. Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger) werden nicht über den Lohnnachweis Digital gemeldet. Dafür steht unseren Mitgliedern zukünftig ein neuer Online-Service unterwww.vbg.de zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von der VBG zum Jahresende die erforderlichen Zugangsdaten.

Bis Mitte Januar 2019 schreiben wir unsere Mitgliedsunternehmen, die für das Meldejahr 2018 das neue Meldeverfahren noch nicht bedient haben, an und informieren sie erneut über den Lohnnachweis Digital und die Veränderungen in der Meldung.

Der Lohnnachweis Digital 2018 ist bis zum 16.02.2019 abzugeben.

Ausführliche Informationen zum Lohnnachweis Digital finden Sie auf den Internetseiten der VBG (www.vbg.de/LNdigital) und des Dachverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV (www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/index.jsp)."

Soweit die Informationen, die die gesetzliche Unfallsversicherung VBG an den DRV übermittelt hat. 

Zurück Alle Pressemeldungen