Überbrückungshilfe III für Reiseverlage

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Kalender- und Reiseverlage können laut Kulturstaatsministerin Monika Grütters aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort Unterstützung aus der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung erhalten. Darüber können sie künftig ihre Verluste durch unverkäuflich gewordene Produkte abschreiben, wie etwa veraltete Reiseführer oder Merchandise-Artikel für abgesagte Veranstaltungen. Durch die eingeschränkten Reisemöglichkeiten hatten die Reiseverlage bereits 2020 ein starkes Minus von rund 55 Prozent bei den Umsätzen verzeichnet. Dieser Rückgang setzt sich laut Bundesregierung auch in diesem Jahr weiter fort und beträgt bislang schon 80 Prozent.
Weitere Informationen zu allen Erweiterungen der Überbrückungshilfe III sowie zu den erläuternden FAQ:

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 

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