Revision der Pauschalreiserichtlinie – DRV mahnt

Gefahr für Mittelstand und die Vielfalt des Angebots

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Das Europäische Parlament hat seine Position auf dem Weg zur Revision der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet – die Einwände der Reisewirtschaft wurden dabei nur bedingt berücksichtigt. „Für Reisebüros und Reiseveranstalter, die überwiegend mittelständisch geprägt sind, drohen erhebliche Belastungen, worauf wir seit Monaten mit Nachdruck hinweisen“, so der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Norbert Fiebig. „Wir werden alles daransetzen, die drohenden Fehlentwicklungen in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zu korrigieren.“

Der DRV-Präsident macht deutlich: „Die geplanten Regelungen kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb – zu Lasten der organisierten Reise. Ziel muss sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken, nicht sie zu schwächen.“ Gleichzeitig fordert Fiebig: „Eine neue Richtlinie muss es Reisebüros auch weiterhin ermöglichen, mit ihrer Beratungskompetenz Reiseleistungen auf Kundenwunsch hin zusammenzustellen und zu verkaufen!“

 

Die Kritik an zentralen Vorschlägen des Europäischen Parlaments im Einzelnen

Definition Pauschalreise

Die geplante Neudefinition würde es Reisebüros deutlich erschweren, zwei Reiseleistungen auf Kundenwunsch zu vermitteln, ohne sofort in die Rolle des Veranstalters und damit die Veranstalterhaftung zu geraten. Statt mehr Transparenz entsteht Rechtsunsicherheit, verbunden mit erheblichen bürokratischen Hürden und juristischen Risiken. Der Vorschlag des EU-Ministerrates, zur klaren Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung zurückzukehren, wäre aus Sicht des DRV der richtige Weg.

Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände

Die Ausweitung der maßgeblichen Reisehinweise auf Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet ist nicht nur unpraktikabel, sondern auch unsinnig. Maßgeblich muss allein die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben. Reisewarnungen und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes stellen ein starkes und ausreichendes Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände im Zielgebiet dar.

Auch die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen würde zu einer unverhältnismäßigen Verlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf die Veranstalter führen, was nicht akzeptabel ist.

 

Die Pauschalreise: ein umfassend geschütztes Produkt

Schon heute bietet die Pauschalreise ein sehr hohes Maß an Verbraucherschutz. Zusätzliche Verschärfungen würden lediglich Kostensteigerungen und Preiserhöhungen nach sich ziehen. Dies dürfte insbesondere die preissensiblen Kunden eher abschrecken und damit dazu führen, dass sie auf eigene Faust – ohne den Schutz der Pauschalreise – Reisen zusammenstellen und verreisen. Das kann nicht das Ziel der EU sein.

Besondere Betroffenheit Deutschlands

In Deutschland werden rund 41 Prozent aller EU-Pauschalreisen verkauft – damit ist hier der mit Abstand größte Markt. Innerhalb Deutschlands werden 30 Prozent der Urlaubsreisen als Pauschalreise vertrieben. Die Branche ist klar mittelständisch geprägt: Über 98 Prozent der Reiseveranstalter gelten als KMU, gleiches gilt für die große Mehrzahl der Reisebüros. „Eine Überregulierung gefährdet damit unmittelbar den Kern der deutschen Reisewirtschaft“, so Fiebig unmissverständlich.

Appell an die Bundesregierung

Die Bundesregierung ist gefordert, auf EU-Ebene die deutschen Interessen im jetzt anstehenden Trilog-Verfahren zu wahren. Dabei müssen insbesondere die spezifischen Strukturen des deutschen Reisemarktes mit rund 2.300 Veranstaltern und fast 8.000 Reisebüros berücksichtigt werden. „Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit ist zwingend“, erklärt der DRV-Präsident. „Andernfalls droht die organisierte Reise – und damit der bestgeschützte Urlaub – in Deutschland an Bedeutung zu verlieren.“

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