Die deutschen Reise- und Tourismusverbände sehen in der geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie erhebliche Risiken für Wettbewerb und Reisewirtschaft. Kurz vor Beginn des Trilog-Verfahrens am 24. September zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament legen die Verbände ASR, BT4Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders reisen, IHA, RDA, VDR und VIR erneut eine gemeinsame Position vor.
„Unser Ziel muss es sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken – nicht sie zu schwächen. Leidtragende wären sonst nicht nur die Veranstalter, sondern vor allem die Reisenden selbst“, heißt es von den Verbänden. Sie kündigen an, in Brüssel und Berlin mit Nachdruck auf notwendige Korrekturen hinzuwirken. An die Bundesregierung richten die Verbände den klaren Appell, die deutschen Interessen im Trilog entschlossen zu vertreten.
Die zentralen Kritikpunkte im Einzelnen
Die beteiligten Verbände betonen ihre Kritik insbesondere an der Definition der Pauschalreise und darüber hinaus an den Kriterien und Voraussetzungen, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zu einer kostenfreien Stornierung einer Reise führen können.
Definition der Pauschalreise
Die Verbände fordern eine eindeutige und verständliche Definition der Pauschalreise und mit ihr die klare Abgrenzung zu Geschäftsreisen.
Reisemittler müssen weiterhin in der Lage sein, auf Wunsch mehrere Einzelleistungen zu vermitteln, ohne dadurch automatisch als Reiseveranstalter zu gelten und in die volle Veranstalterhaftung zu fallen.
Der Vorschlag des EU-Ministerrates, wieder eine klare Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung einzuführen, wäre nach Ansicht der Verbände der richtige Weg.
Ausschluss Geschäftsreisen
Zudem fordern die Verbände, Geschäftsreisen, die auf Basis von Rahmenvereinbarungen zwischen Unternehmen und Anbietern erfolgen, klar von der Richtlinie auszunehmen. Sie fallen nicht unter die Verbraucherregelungen. Eine vollständige Herausnahme sei notwendig, um unverhältnismäßige Belastungen für Reisebüros und Veranstalter zu vermeiden.
Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Die Kriterien und Voraussetzungen, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, müssen aus Sicht der Verbände so ausgestaltet werden, dass eine gerechte Risikoverteilung erfolgt. Es müsse unbedingt vermieden werden, allein den Reiseveranstaltern das allgemeine Lebensrisiko der Reisenden aufzubürden. Eine Ausweitung der maßgeblichen Reisehinweise auf Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet – wie vom EU-Parlament gefordert, sei nicht nur unpraktikabel, sondern auch unsinnig. Maßgeblich müsse allein die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben, denn Reisewarnungen und Reisehinweise stellen nach der Rechtsprechung ein starkes Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände im Zielgebiet dar.
Auch die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen würde zu einer unverhältnismäßigen Verlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf die Veranstalter führen, so die Verbände.
Inkrafttreten der neuen Richtlinie
Die Verbände verweisen zudem auf die Besonderheiten der Branche: Das touristische Geschäftsjahr folgt nicht dem Kalender. Deshalb wäre ein Inkrafttreten zum 1. November eines Jahres – alternativ zum 1. Januar eines Jahres – notwendig, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Kern der deutschen Reisewirtschaft besonders betroffen
Deutschland ist der wichtigste Pauschalreisemarkt in Europa: 41 Prozent aller EU-Pauschalreisen werden hier verkauft. Im Inland ist fast jede dritte Urlaubsreise eine Pauschalreise. Die Branche ist überwiegend mittelständisch geprägt.
„Eine Überregulierung würde das Rückgrat der deutschen Reisewirtschaft gefährden – mit gravierenden Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Millionen Reisende“, betonen die Verbände.
Hinweis an die Redaktionen:
Das Verbändepositionspapier ist hier zu finden.
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