Reisenviernull.de: Wissenswertes zur EU-Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung

Was die neuen EU-Verordnungen für die Reisewirtschaft bedeuten

Digitalisierung

EU-DSGVO und ePrivacy-VO – zwei unscheinbare Abkürzungen bringen 2018 viele Neuerungen für EU-Bürger und Wirtschaft mit sich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt ab dem 25. Mai 2018 die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Europäischen Union (EU) und dem Europäische Wirtschaftsraum (EWR). Darüber hinaus wird an der ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) gearbeitet. Sie soll speziell den Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation sicherstellen und vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen.

Um welche Daten geht es? Es sind sämtliche Kunden- und Mitarbeiterdaten in allen Branchen und Unternehmen von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen, die bei Zuordnung zu einer natürlichen Person Einblicke in deren u.a. physische, wirtschaftliche, oder soziale Identität ermöglichen. Gerade die Reisewirtschaft muss sich mit der DSGVO auseinandersetzen, da sie für alle Buchungen eine Vielzahl personenbezogener Daten verwendet. Ausführliche Infos finden Sie im neuen Blog-Beitrag auf reisenviernull.de, dem DRV-Blog zum Thema Digitalisierung.

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