Der Deutsche Reiseverband (DRV) bietet insbesondere seinen mittelständischen Mitgliedern erneut wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften des neuen Reiserechts und bei der Optimierung der Prozesse und des Kundenservices. Das seit 1. Juli 2018 geltende neue Reiserecht (EU-Pauschalreiserichtlinie) nimmt Reiseveranstalter und Reisebüros noch stärker hinsichtlich der Erreichbarkeit bei Beschwerden und Reklamationen in die Pflicht. Während im Vorfeld der Einführung des neuen Reiserechts vor allem Fragen rund um die vorvertraglichen Informationspflichten im Mittelpunkt standen, rücken nun weitere neue Regelungen des neuen Gesetzes in den Blickpunkt – wie die Erreichbarkeit eines Anbieters oder Vermittlers.
Anbieter von Reiseleistungen werden künftig vor allem hinsichtlich Reklamationen noch stärker in die Pflicht genommen. Für Reiseveranstalter ist eine an 365 Tagen rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit empfehlenswert. Reisebüros hingegen können das Thema aufgreifen, um gegenüber ihren Kunden in Punkto Service zu punkten. Die Herausforderung besteht nicht nur bei der Erreichbarkeit für den Kunden, sondern auch in einer Optimierung der Prozesse im Bereich Reklamation, der weiterhin durch zahlreiche Medienbrüche und manuelle Tätigkeiten gekennzeichnet ist.
A3M Reklamationstool: Besonderes Angebot für Reisebüros im DRV
Da vor allem für den Mittelstand eine 24-Stunden-Erreichbarkeit kaum mit eigenen Bordmitteln geleistet werden kann, hat der Deutsche Reiseverband gemeinsam mit dem Unternehmen A3M, mit dem er bereits seit Jahren sehr eng und erfolgreich im Bereich Krisenmanagement zusammenarbeitet, ein neues Projekt ins Leben gerufen: Die jetzt entwickelte Lösung soll vor allem den Mittelstand bei der professionellen Annahme und Abwicklung von Reklamationen über ein Service Center und unter Einsatz eines eigenen Tools zur Reklamationserfassung unterstützen. A3M erbringt dabei Dienstleistungen sowohl für kleine und mittelständische Anbieter und Reisebüros als auch für Großunternehmen.
Mit dem neuen Angebot stellt A3M ein Service Center sowie eine auf die Abläufe bei Reklamationen zugeschnittene Erfassungs- und Bearbeitungs-Software – das A3M Reklamationstool mit der Bezeichnung IMS für Incident Management System – zur Verfügung. Abgerechnet wird nach Anzahl der Anrufe bzw Fälle. Ein Reisebüro oder Veranstalter kann verschiedene Pakte mit unterschiedlichem Service-Umfang erwerben.
Besonderer Vorteil für kleinere und mittelständische DRV-Mitglieder: Exklusiv für sie entfällt das Einstiegsentgelt. Die Ersparnis kann somit als DRV-Mitglied bis zu 9.500 Euro betragen. Veranstalter, die bereits mit Global Monitoring im Krisenmanagement arbeiten, können sich auf eine Erweiterung des Anwendungsgebiets von Global Monitoring freuen. Durch das Zusammenspiel von Global Monitoring und dem neuen IMS werden Reklamationen schneller erkannt, bearbeitet und behoben.
Die ersten Pilotinstallationen sind bereits vorgenommen worden. Spätestens zur ITB Berlin 2019 werden sowohl die Version 1.0 des A3M Reklamationstools als auch die Basisversion für alle potentiellen Nutzer zur Verfügung stehen.
Mehr hierzu unter www.global-monitoring.com/de/Reklamationstool