EU plant neue Barrierefreiheitsanforderungen für Tourismuswirtschaft

DRV äußert sich kritisch zu den Plänen

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Die EU berät derzeit über einen Richtlinienentwurf zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Nach dem Willen des EU-Parlaments sollen die neuen Regelungen auch für Tourismusdienstleister („Fremdenverkehrsdienste, einschließlich Beherbergungs- und Verpflegungsdiensten“) gelten. Sie ergänzen schon bestehende rechtliche Anforderungen, z.B. in den Passagierrechteverordnungen. Die Folge: Auch kleine Betriebe und Bestandsbauten, aber auch Kreuzfahrtschiffe, wären betroffen – dies könnte zu hohen finanziellen Belastungen führen. Barrierefreiheit ist auch in der Reisebranche ein wichtiges Ziel, für das die Unternehmen sich sehr engagieren. Der DRV kritisiert die geplanten Regelungen allerdings als zu weitgehend und unverhältnismäßig.  

 

 

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