Der Kinderreisepass wird zum Jahreswechsel abgeschafft

Alte Kinderreisepässe können bis zum Ende der Gültigkeitsdauer genutzt werden

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Eltern, die mit ihren Kindern auf Reisen gehen wollen, benötigen für diese künftig einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Chip. Kinderreisepässe werden mit Beginn des neuen Jahres 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer können bereits ausgestellte Kinderreisepässe noch weiter eingesetzt werden. Darüber informiert das Bundesministerium des Inneren.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, sind auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen zu finden.

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