Es hat in den vergangenen Wochen zu viel Unsicherheit, Frust und Ärger geführt: Die Überprüfung und Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen durch die Behörden in vielen Bundesländern. Die Bescheide kommen auf den Prüfstand und viele Betriebe, darunter auch einige Reisebüros und Veranstalter, haben Rückzahlungsforderungen erhalten. Zahlreiche Betriebe haben aufgrund der Überprüfungen Mittel auch bereits zurückgezahlt. In Hessen hat nun der Wirtschaftsminister die Überprüfung vorläufig gestoppt und lässt keine Bescheide mehr ausstellen – es sollen Erleichterungen für die Wirtschaft geprüft werden. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt diesen Schritt und setzt darauf, dass die Finanzbehörden der anderen Länder diesem Beispiel folgen werden. Damit könnte der bürokratische Aufwand deutlich reduziert werden. „Für in Hessen ansässige Reisebüros sowohl im Geschäftsreise- als auch Leisure-Segment und auch für Veranstalter ist das eine gute Nachricht – sie verschafft wenigstens eine Atempause, da die Fristsetzungen zum Teil illusorisch sind“, so Markus Orth, DRV-Vorstand für die konzerngebundenen Reisemittler, der sich in Gesprächen mit der Landesregierung für das Aussetzen der Prüfungen eingesetzt hatte. Das System und das Verfahren müsse unbedingt überdacht werden. Auch die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern sei nicht nachvollziehbar. Unternehmen hätten unter großem Druck beim Rückmeldeverfahren gestanden und die Sorge bestand, dass Fristen versäumt werden.
Zur offiziellen Meldung des hessischen Wirtschaftsministeriums: https://wirtschaft.hessen.de/presse/mansoori-pausiert-bescheiderstellung-im-corona-rueckmeldeverfahren