Das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gibt grünes Licht für eine stufenweise Senkung der Entgelte auf den absicherungspflichtigen Umsatz von Pauschalreiseanbietern auf der Grundlage der aktuellen Rahmenbedingungen. Bereits zum 1. September soll das Entgelt auf 0,75 Prozent gesenkt und zum 1. November – mit Beginn des neuen Touristikjahres – folgt die Absenkung auf 0,5 Prozent. Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), begrüßt die Entscheidung des BMJV: „Das ist ein wichtiges Signal für die Reisewirtschaft. Wir freuen uns, dass die Aufsichtsbehörde unseren Argumenten, die wir gemeinsam mit dem DRSF wiederholt und nachdrücklich vorgebracht haben, nun mit langem Vorlauf gefolgt ist und eine Entgeltsenkung auf 0,5 Prozent zugestimmt hat. Diese Absenkung bringt erste dringend benötigte Entlastungen für die Reiseveranstalter. Bei unverändert positiver Finanzlage des DRSF sollten aber zeitnah weitere Absenkungen erfolgen.“ Ziel ist es, die finanziellen Mehrbelastungen der Pauschalreise weiter zu reduzieren und damit die Wettbewerbsnachteile gegenüber den individuell gebuchten Reiseleistungen abzusenken.
Mit Blick auf die Herausforderungen der FTI-Insolvenz betont Fiebig: „Der DRSF hat sich auch in schwierigen Zeiten als verlässliches Instrument bewährt und ist nach wie vor finanziell hervorragend aufgestellt. Das Vertrauen in die Absicherung der Pauschalreise bleibt damit absolut gerechtfertigt.“
Zugleich erwartet der DRV-Präsident weitere Reformschritte: „Jetzt braucht der Fonds noch mehr Flexibilität – insbesondere bei den zu hinterlegenden Sicherheiten.“ Gemeinsam mit dem DRSF werde sich der DRV weiterhin für einen wettbewerbsneutralen Rahmen und damit für den Erhalt der Urlaubsvielfalt einsetzen.