Compliance ist heute als Begriff weit verbreitet. Die bestehende Unklarheit darüber, was er bedeutet, kann zu Missverständnissen führen. Von vielen verkannt wird, dass sich dahinter eine Entwicklung verbirgt, die Risiken für jeden – Unternehmen oder Verband – auslösen kann, der sich nicht mit der Thematik befasst. Auslöser sind nicht etwa „Modetrends“ oder überzogene politische Anforderungen. Ursache sind Gesetze und Rechtsprechung.
Der Begriff „Compliance“ beschreibt den Zustand der Beachtung von Gesetzen und allgemein anerkannten ethischen Normen im Geschäftsverkehr. Für Unternehmen oder Verbände jeder Größenordnung sollte dies selbstverständlich sein.
Massive Abweichungen und die immer deutlicher werdende Erkenntnis der Folgen beispielsweise international weit verbreiteter Korruption führen zu einer verschärften juristischen Praxis mit unmittelbaren Folgen für die betreffenden Unternehmen oder Verbände.
Auch in Deutschland haben sich in den letzten Jahren Gesetze und Rechtsprechung zu so verstandener „Compliance“ verschärft. So sind zum Beispiel seit 2016 Schmiergeldzahlungen, die Deutsche außerhalb Deutschlands an dortige Amtsträger leisten unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland strafbar. Gerichte konkretisieren die erwarteten Maßnahmen in den Unternehmen zur Verhinderung und Erkennung von Verstößen. Es wird immer noch verkannt, dass Fehlverhalten von Führungskräften, wie die Verletzung von Sorgfalts- und Organisationspflichten, auch deren persönliche Haftung zur Folge haben kann.

Mit dem Hinsweisgebersystem von Vispato gibt es eine digitale Plattform, auf der auf vermutetes Fehlverhalten in den Reihen des DRV und der DRV Service hingewiesen werden kann.“
Albin Loidl, Präsident
Das neue Hinweisgeber-System
Mit dem System von Vispato steht Mitgliedern, Mitarbeitern sowie Kunden, Lieferanten etc. ein System zur Verfügung, um Verstöße zu melden, die dem Deutschen Reiseverband (DRV) und/oder der DRV Service (DRVS) schaden könnten.
Verstöße im Sinne von wirtschaftskriminellen Straftaten und verbands- bzw. unternehmensschädigende Handlungen – zulasten, aber auch zugunsten des DRV oder der DRVS – können damit rund um die Uhr komplett anonym oder namentlich gemeldet werden.
In der Praxis bedeutet das:
