Nach langen Verhandlungen konnte die DRV-Tarifgemeinschaft ein Verhandlungsergebnis mit der Gewerkschaft ver.di erzielen. Dieses umfasst einen neuen Gehaltstarifvertrag, eine neue Vereinbarung über die Vergütung für Auszubildende sowie einen neuen Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen. Der Tarifabschluss ist bedeutsam für die Tourismusbranche, da der letzte zum 15. Februar 2018 erfolgte. Zwischenzeitliche freiwillig geleistete Zahlungen aus den Jahren 2023 und 2024 werden damit nun in den Tarifvertrag überführt und weitere Verbesserungen vereinbart.
Das Ergebnis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Für die Beschäftigten (ohne Auszubildende) gibt es für den Zeitraum Mai bis August 2025 eine Einmalzahlung in Höhe von 400,- € (Vollzeit, Teilzeit anteilig), zahlbar spätestens im Februar 2026.
- Die bisherigen freiwillig getätigten Erhöhungen in den vergangenen Jahren (insgesamt 7,12 %) werden in den Tarif überführt.
- Ab März 2026 Steigerung des Tarifgehalts (Mitarbeitende) um 4,6 %, Mindesterhöhung 165 EUR brutto, mindestens aber in Vollzeit 2.381,- € brutto (Teilzeit anteilig)
- Ab März 2026 Einstiegsgehalt ausgebildeter Fachkräfte in den Reisebüros anstelle der Beschäftigungsgruppe Stufe C1/C2 künftig in die C3 / Umgruppierung von Bestandsmitarbeitenden der Beschäftigungsgruppe Stufe C1/C2 in die C3 / damit bekommen Fachkräfte ein Einstiegsgehalt von rund 2.600 Euro
- Für September 2025 bis Februar 2026 gibt es 100,- € monatlich (Vollzeit, Teilzeit anteilig), zahlbar als Einmalbetrag bis spätestens Ende März 2026.
- Ab März 2026 Erhöhung der Azubi-Vergütung auf 934,- im ersten Ausbildungsjahr, auf 1.053,- € im zweiten Ausbildungsjahr und auf 1.207,- € brutto im dritten Ausbildungsjahr
- Für September 2025 bis Februar 2026 gibt es 30,- € monatlich für alle Auszubildenden, zahlbar als Einmalbetrag spätestens bis Ende März 2026.
- Ab März 2026 dauerhafte Überführung der tariflichen Leistungszulage der Stufe 5 in die Tabelle
- Neue umsatzbezogene variable Vergütungskomponente von 2,0 bis 6,0 % für Vertrieb (Reisebüros) bereits ab April 2026 für das laufende Geschäftsjahr
- Ab März 2026 Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen (Ost an West)
- Laufzeit Gehaltstarifvertrag und Tarifvertrag für Auszubildendenvergütung rückwirkend ab dem 1. Mai 2025 bis 31.12.2026; Laufzeit Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 1. März 2026 bis zum 31. Dezember 2028
„Dass wir es in diesen wirtschaftlich äußerst herausfordernden Zeiten geschafft haben einen Tarifabschluss für die Touristik zu erzielen, ist sehr bemerkenswert. Damit haben wir das erste Mal nach über sieben Jahren wieder ein aktualisiertes Tarifwerk, das sowohl den Preissteigerungen der letzten Zeit als auch der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen ausgewogen Rechnung trägt. In Zeiten, in denen viel über die Zukunft der Tarifautonomie diskutiert wird, haben die Sozialpartner unserer Branche Verantwortung gezeigt“, kommentierte Peter Hampel, Geschäftsführer der DRV-Tarifgemeinschaft, den Abschluss.
„Mit dem Abschluss partizipieren die Beschäftigten nicht nur an Gehaltserhöhungen, sondern auch an weiteren Verbesserungen wie Höhergruppierungen und der bundesweiten Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen. Nicht zuletzt durch die neue variable Vergütung haben etliche Beschäftigte im Vertrieb die Möglichkeit, durch überdurchschnittliche Leistungen eine zusätzliche Vergütungskomponente zu erzielen. Zudem sehen wir diese Verhandlungsrunde als Auftakt für wieder regelmäßige Tarifverhandlungen in der Touristik."
Rückfragen bitte an die Geschäftsführung der DRV-Tarifgemeinschaft,
Peter Hampel, Tel.: 069 95808-160; Fax: 069 95808-166,
E-Mail: Peter.Hampel@drv-t.de
Über die DRV-Tarifgemeinschaft:
Die DRV-Tarifgemeinschaft vertritt als Arbeitgebervereinigung im Deutschen Reiseverband (DRV) die Interessen ihrer Mitglieder aus der deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter-Branche gegenüber dem Sozialpartner – der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Als Tarifvertragspartei schließt sie mit ver.di die Tarifverträge über Gehalt, Ausbildungsvergütung, vermögenswirksame Leistungen, wichtige Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Manteltarifvertrag), Altersteilzeit, Entgeltumwandlung und Beschäftigungssicherung ab.
Der Verband ist für seine Mitgliedsunternehmen ein kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Tarifvereinbarungen.
