AUSGABE 14. DEZEMBER 2016
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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, die neue EU-Pauschlreiserichtlinie wird mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht die Abläufe und Prozesse einer Reisebuchung verändern. Um sich auf den Gültigkeitsstichtag 1. Juli 2018 vorzubereiten, müssen die Prozesse und Systeme an die Anforderungen und Vorgaben der Richtline angepasst werden. Unter dem Dach des DRV ist dafür ein Branchenprojekt initiiert worden, um für Buchungen von Pauschalreisen und den sogenannten Verbundenen Reiseleistungen alle Prozesschritte – einschließlich steuerlicher Auswirkungen – zu analysieren und mit den Gesetzesvorgaben abzugleichen. Daraus werden Empfehlungen abgeleitet, was in den Systemen verändert oder neu programmiert werden muss. Dabei geht es nicht nur um die Reservierungssysteme, sondern auch um die Veranstaltersysteme, die Mid- und Backofficesysteme im Reisebüro sowie die Vertriebssysteme. Für die Projektarbeit wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet. Eine dieser Arbeitsgruppen besteht aus Juristen des DRV-Rechtsausschusses, welche die übrigen Arbeitsgruppen-Teilnehmer unterstützen. Für die Koordination entsendet jede Arbeitsgruppe einen Vertreter in einen Expertenkreis, der mindestens monatlich tagt. Die Arbeit ist bereits aufgenommen worden – in der Branche gilt hierfür höchste Priorität. Mehr zu diesem wichtigen Projekt finden Sie hier. Ihre DRV-Newsletter-Redaktion |
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