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SONDERAUSGABE: WEBINAR ZU NEUEN ÜBERBRüCKUNGSHILFEN
 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

endlich ist es offiziell bestätigt: Reisebüros können Provisionen und Veranstalter die Marge für die neuen Überbrückungshilfen im Rahmen des "Konjunktur- und Zukunftspakets" der Bundesregierung einrechnen. Dies sowie eine Laufzeit-Verlängerung konnte der DRV durch seine kontinuierliche politische Arbeit erreichen.

Damit Sie keine Zeit verlieren mit der Beantragung der Hilfen, haben wir gleich morgen am Donnerstag ein Webinar mit Michael Althoff aufgelegt, in dem die wichtigsten Fragen rund um die Antragstellung beantwortet werden.

Melden Sie sich hier gleich kostenlos an.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Herzliche Grüße
Ihr DRV-Newsletter-Team

 
 
 

Überbrückungshilfen der Bundesregierung erhalten - aber wie?

Kostenloses Webinar zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Jetzt stehen die Details für die Antragstellung fest und Michael Althoff, erfahrener Unternehmensberater der Tourismusbranche, erklärt am

Donnerstag, 9. Juli, ab 9.00 Uhr

wie Reisebüros und Reiseveranstalter von den Hilfen profitieren können und bei der Beantragung keine Zeit verlieren.

Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV, führt ins Thema ein und moderiert.

Die Anmeldung ist unter drv-seminare.de möglich.

 

Die Themen des Webinars im Einzelnen:

  • Anspruchsberechtigte und Antragsstellung
  • Berechnung der Mitarbeiterzahl, Förderungshöhe und Fördergrenzen
  • Berechnung der Provisions- und Margenausfälle
  • Berechnung der förderungsfähigen Fixkosten
  • Nachträgliche Abrechnung
 
 
 
 

Jetzt ist es offiziell: Reisebüros können Provisionen und Veranstalter die Marge für Überbrückungshilfen geltend machen

Gute Nachrichten für Reisebüros und Reiseveranstalter: Der Deutsche Reiseverband (DRV) konnte durch seine politische Arbeit Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen im Rahmen des „Konjunktur-und Zukunftspakets“ der Bundesregierung erreichen. Mehrfach hatte der DRV bei den zuständigen Bundesministern fehlende Lösungen für Verdienstausfälle bei Reisebüros und Veranstaltern durch ausbleibende Provisionen und stornierte Buchungen angeprangert. Nun stellt die Bundesregierung klar: Nicht eingegangene oder zurückgehaltene Provisionen für Reisebüros werden wie rückgebuchte Provision behandelt. Damit können alle entfallenen Provisionen durch Corona-bedingt stornierte Reisen den Fixkosten zugeschlagen werden und fließen in die Berechnung der staatlichen Beihilfe ein. „Wir freuen uns, dass unsere Forderungen berücksichtigt worden sind. Das ist ein großer Durchbruch auch im Hinblick auf die Anerkennung der in den vergangenen Monaten geleisteten Arbeit der Reisebüros, für die es keine finanzielle Entlohnung gab. Das ist eine gute Entwicklung sowohl für die Vermittler als auch die Veranstalter“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Hier lesen Sie mehr.

 
 
 

Impressum

Deutscher Reiseverband e.V. (DRV), Lietzenburger Straße 99, 10707 Berlin, T +49 30 28406-0, info@drv.de

Vertretungsberechtigung: Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem Präsidiumsmitglied oder von zwei Präsidiumsmitgliedern. Mitglieder des DRV-Präsidiums sind Präsident Norbert Fiebig (Frankfurt a. M.), Vizepräsident Ralf Hieke (Ibbenbüren), Vizepräsident Andreas Heimann (Frankfurt a. M.), Vizepräsident Johannes Zurnieden (Bonn), Vizepräsident Mark Tantz (Frankfurt a. M.), Vizepräsidentin Ulrike Katz (Berlin) und Finanzvorständin Dr. Ute Dallmeier (Mönchengladbach).

Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 25302 Nz
Geschäftsführung: Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer, Berlin

Registrierte Interessenvertretung – R002668 Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – unterliegt dem gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag: Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation

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