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Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
zwischen Bangen und Hoffen: Während die Corona-Zahlen weltweit weiter steigen und immer neue Reisewarnungen ausgesprochen werden, gibt die Nachricht über den Durchbruch in Sachen Impfstoff allenthalben Hoffnung. Wann er wirklich kommt und wie schnell es dann in der Praxis mit den Impfungen läuft, steht allerdings noch in den Sternen. Ein Lichtblick ist es alle mal.
Mit der am vergangenen Sonntag in den Bundesländern in Kraft getretenen neuen Quarantäne-Verordnung, die eine Zwangsquarantäne von fünf Tagen bei Rückkehr aus einem ausgewiesenen ausländischen Risikogebiet vorsieht, werden Reisen abermals deutlich erschwert. Wir sind der Meinung: Das ist nicht zielführend, unverhältnismäßig und geschäftsschädigend.
Einen weiteren Lichtblick liefert hingegen das erweiterte KfW-Sonderprogramm und der KfW-Schnellkredit für Soloselbständige, damit wird eine unserer Forderungen zur Unterstützung jetzt erfüllt.
Lesen Sie mehr in unserem Newsletter und bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße Ihr DRV-Newsletter-Team
PS Anmeldungen zur Jahrestagung 2020 am 8. Dezember sind ab sofort möglich! Ach ja... Noch vorher - am kommenden Mittwoch - stehen Ihnen Norbert Fiebig und Dirk Inger per Zoom für ein Corona-Update zur Verfügung. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
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„Damit kommt die Bundesregierung einer unserer wichtigsten Forderungen zur Unterstützung der Reisewirtschaft in dieser wirtschaftlich überaus schwierigen Zeit nach“, begrüßt DRV-Präsident Norbert Fiebig die aktuelle Entscheidung der Politik. „Insbesondere die Ausweitung des KfW-Schnellkredits auf Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ist eine frühe Forderung des DRV und der absolut richtige Schritt, um die Not der kleinen und Kleinstunternehmen unter den Reisebüros und Reiseveranstaltern zu lindern und ihnen unbürokratisch Liquidität zur Verfügung zu stellen“, ergänzt er.
Hier lesen Sie weitere Details.
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Die Pandemie ist sehr dynamisch, ebenso die Entscheidungen der Politik – und natürlich unsere Arbeit.
Norbert Fiebig gibt Ihnen – im moderierten Gespräch mit Dirk Inger – einen Einblick in unsere vielfältigen Aktivitäten und beantwortet Ihre drängendsten Fragen.
WANN? Mittwoch, 18. November, von 15.00 bis 16.00 Uhr (über Zoom)
Wir freuen uns sehr auf den Austausch mit Ihnen!
Melden Sie sich hier gleich an.
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Der Bund will mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, in dem auch das Infektionsschutzgesetz enthalten ist, die Rechtsgrundlage für weitreichende Grundrechtseingriffe schaffen.
In diesem Zusammenhang kritisieren der DRV und der Deutsche Tourismusverband (DTV), dass die Reisefreiheit mit Übernachtungsverboten weitreichend eingeschränkt wird. Der vorgelegte Gesetzentwurf liefere keine ausreichende Begründung, warum Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen. Vielmehr haben die Auswertungen des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Reisen und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt haben. Maßgeblich sind nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld.
Hier lesen Sie mehr dazu.
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Schieflage: Überbrückungshilfen sind für große Reisebüros nur ein Tropfen auf den heißen Stein
Branchenanalyse offenbart Unzulänglichkeit der staatlichen Hilfen:
60 Einzelunternehmer und Reisebüros aus den großen Vertriebsorganisationen mit bis zu 240 Mitarbeitern und Umsätzen zwischen 12 und 150 Millionen Euro - die rund 60 Prozent der größten Reisemittler im stationären Reisebürovertrieb repräsentieren - machten mit und legten Kostenstrukturen und erhaltene Fördermittel offen. Das Ergebnis zeichnet ein dramatisches Bild: Im Durchschnitt haben die Branchen-Schwergewichte trotz der Fördermittel eine monatliche Unterdeckung von 96.000 Euro. Oder anders ausgedrückt: Weniger als 30 Prozent der Fixkosten sind durch die Hilfen abgedeckt.
Mehr lesen Sie in der Pressemitteilung und in der Präsentation von Ü50.
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© Christina Mueller fotolia
Digitale Einreiseanmeldung gestartet
Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich seit dem 8. November vor der Einreise digital anmelden: www.einreiseanmeldung.de
Gleichzeitig sind Reisende, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland reisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich verpflichtet, sich für zehn Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben. Frühestens am 5. Tag kann ein Covid-19-Test gemacht werden, der dann - bei einem negativen Ergebnis - die Quarantäne-Verpflichtung aufhebt.
Von der Regelung ausgenommen sind - Geschäftsreisende, die sich weniger als fünf Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben
- und Personen, die wegen eines Besuchs von nahen Verwandten oder Lebensgefährten gereist sind.
Diese Reisenden können ohne Quarantänepflicht einreisen, wenn sie bei Einreise nach Deutschland einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder bei Einreise einen Test vornehmen lassen, in diesem Fall besteht die Verpflichtung zu Quarantäne bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Die Testung ist vom Reisenden selbst zu bezahlen.
Die Details der Ausgestaltung liegt bei den Bundesländern.
Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit
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Tragfähige Übergangslösung vom alten ins neue System gefordert
Das Bundesjustizministerium (BMJV) arbeitet derzeit an einer Neuordnung der Insolvenzabsicherung. Angesichts der Corona-Krise kommt es darauf an, wie eine tragfähige Übergangslösung vom alten ins neue System geschaffen werden kann. Ein künftiges System muss eine höhere Absicherung für die Verbraucher bieten, darf Pauschalreisen nicht übermäßig verteuern und sollte einen verlässlichen Schutz bieten.
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„Krisen. Chancen. Perspektiven“ – unter diesem Motto steht die Jahrestagung des Deutschen Reiseverbandes (DRV), die dieses Jahr als Online-Programm am 8. Dezember 2020 stattfindet.
Mit dem Titel hat der DRV einen Dreiklang gewählt, der das Ausnahmejahr 2020 beschreiben soll. Kooperationspartner ist die ITB Berlin. Der Live-Stream wird aus den Räumlichkeiten der Messe Berlin gesendet, so dass Abstand und maximale Hygiene gewährleistet werden können.
Anmeldungen sind ab sofort unter www.drv-jahrestagung.de möglich. Die Teilnahme ist für DRV-Mitglieder kostenlos. Nicht-Mitglieder können für 49 Euro an der Tagung teilenehmen. Diskussionen in den sozialen Medien sind unter dem Hashtag #DRVJT20 willkommen.
Hier lesen Sie mehr.
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youtou - school of young tourism
Die staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land mit der staatlichen Berufsfachschule für Hotel- und Tourimusmanagement (youtou) ist seit Jahren ein Kompetenzzentrum für Tourismus im Landkreis Berchtesgadener Land.
Als schulischer Partner der Dualen Ausbildung für die käufmännischen Berufe Tourismuskauffrau/mann für Privat- und Geschäftsreisen sowie Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit ist sie auch über die Landkreisgrenzen hinaus aktiv. Zudem zählen die gastronomischen Ausbildungsberufe Hotelfachfrau/-mann, Restaurantfachfrau/-mann und Koch/Köchin zum Portfolio.
In der Berufsfachschule für Hotel- und Tourismusmanagement (youtou) erwerben die Schüler die Doppelqualifikation zum Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement, wie auch die Allgemeine Fachhochschulreife. Die Schüler vertiefen ihre dreijährige schulische Ausbildung in einem 20-wöchigen Praktikum in vielen touristischen Betrieben im In- und auch im Ausland, unter anderem auch in Reisebüros. Neben Englisch sind der Erwerb von guten Kenntnissen in Spanisch sowie in Französisch als Wahlfach eine wichtige Grundlage für die Ausbildung.
Die BFS für Hotel und Tourismus (www.youtou.eu) ist neues förderndes Mitglied der Säule E und hat ihren Sitz in der Kerschensteinerstraße 2 in 83395 Freilassing.
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Besonders Gäste aus dem Ausland blieben aus: 57,7 Prozent weniger Übernachtungen als vor einem Jahr
Auch im September 2020 hat sich die Corona-Krise auf den Tourismus in Deutschland ausgewirkt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es im September 2020 nach vorläufigen Ergebnissen 41,2 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Das waren 13,7 Prozent weniger als im September 2019.
Hier erfahren Sie mehr.
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In unserer vierteiligen Web-Seminarreihe zum Thema Steuerrecht in der Touristik behandeln wir mit unseren Trainern Ines Kanitz und Sören Münch von der eureos GmbH die Grundlagen der Umsatzbesteuerung im Tourismus. Jetzt noch an Teil 3 & 4 teilnehmen und spannende Erkentnisse gewinnen: - Teil 3: Margensteuer nach § 25 USTG
- Teil 4: Fragen/Wiederholung, Gewerbesteuer, Bilanzierung, Lohnsteuer
Alle Informationen und Termine finden Sie hier.
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Die Travel Industry Card ermöglicht den Zugriff auf über 160 Partnerangebote aus den Bereichen Freizeit & Touristik. Sie sind auf der Suche nach einem besonderen DANKESCHÖN für Ihr Team? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage unter Angabe der Mitarbeiteranzahl. Kontakt: Alina Elinger T +49 30 3002300-60 ausweise@drv-service.de Eine Übersicht der TIC-Angebote finden Sie hier.
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Wie steht es um die Zukunft von Veranstaltungen und wie sehen Veranstaltungen in Zukunft aus – diesen Fragestellungen widmete sich die jüngste DRV-Netzwerkstatt. Die Erfahrungen der vergangenen acht Monate mit Zoom und Co flossen in die digitale Variante der Netzwerkstatt ein, die diesmal ein Speed-Networking in Breakout-Rooms und Stehtisch-Workshops im Sitzen beinhaltete. Eben alles etwas anders als das „Original".
Diese Unterschiede, so eines der Ergebnisse der ausgebuchten zweitägigen Mitmachmachveranstaltung, zeigen auch deutlich die Grenzen von digitalen Veranstaltungen auf.
Hier lesen Sie mehr - oder Sie kontaktieren die Organisatoren der DRV-Netzwerkstatt unter mail@claudiafreimuth.de.
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Deutscher Reiseverband e.V. (DRV), Lietzenburger Straße 99, 10707 Berlin, T +49 30 28406-0,
info@drv.de
Vertretungsberechtigung: Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten
gemeinsam mit einem Präsidiumsmitglied oder von zwei Präsidiumsmitgliedern. Mitglieder des DRV-Präsidiums sind Präsident
Norbert Fiebig (Frankfurt a. M.), Vizepräsident Ralf Hieke (Ibbenbüren), Vizepräsident Andreas Heimann (Frankfurt a. M.),
Vizepräsident Johannes Zurnieden (Bonn), Vizepräsident Mark Tantz (Frankfurt a. M.), Vizepräsidentin Ulrike Katz (Berlin)
und Finanzvorständin Dr. Ute Dallmeier (Mönchengladbach).
Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 25302 Nz
Geschäftsführung: Achim Wehrmann, Hauptgeschäftsführer, Berlin
Registrierte Interessenvertretung – R002668 Lobbyregister beim Deutschen Bundestag –
unterliegt dem gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG.
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag: Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation
Ihr Feedback: Haben Sie Fragen, Kritik oder Anregungen? Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung:
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