Gericht stellt fest: rs reisen & schlafen war nicht zu Abmahnungen berechtigt

DRV finanzierte Reisebüro-Klage: Landgericht Bochum entscheidet gegen Abmahnfirma

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Erfolgreiche Klage gegen die Reisebüro-Abmahnwelle der rs reisen & schlafen GmbH: Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat ein Musterverfahren eines Mitgliedsunternehmens unterstützt und nun den Prozess gewonnen. Vor wenigen Tagen fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bochum statt. Da die gegnerische Seite gar nicht erst zum Verhandlungstermin erschienen war, wurde ein Versäumnisurteil erlassen.

Es spricht viel dafür, dass es sich um ein Unternehmen handelt, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht und die Abmahnungen somit rechtsmissbräuchlich waren. "Es hat sich für die gesamte Reisewirtschaft ausgezahlt, dass wir die Reisebüro-Klage unterstützt und so den Druck auf das Unternehmen erhöht haben“, erklärt DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Parallel hatte erst kürzlich das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen den Abmahnmissbrauch beschlossen. Insbesondere der Schutz von kleinen und mittelständischen Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen soll hierdurch maßgeblich verbessert werden. Die Bundesregierung hat damit einen wegweisenden Schritt in die richtige Richtung eingeschlagen: Mit dem Gesetzentwurf sollen die praktisch wichtigsten Fälle missbräuchlicher Abmahnungen effektiv bekämpft werden, indem finanzielle Anreize entfallen. So kann der Abmahnende keinen Aufwendungsersatz mehr bei der Abmahnung von ,,online" begangenen Verstößen gegen gesetzliche lnformations- und Kennzeichnungspflichten verlangen. Dies gilt für Verstöße aller Marktteilnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße und schließt datenschutzrechtliche Informationspflichten ein. Darüber hinaus ist der Aufwendungsersatz bei der Abmahnung von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen wegen sonstiger Datenschutzverstöße ausgeschlossen. lm Fall der Erstabmahnung kann laut Gesetzentwurf auch keine Vertragsstrafe vereinbart werden.

Hintergrund: Worum es bei den Reisebüro-Abmahnungen geht

Unter Beteiligung mehrerer auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, u. a. Rechtsanwalt Harzheim aus Hamburg, Rechtsanwalt Plutte aus Mainz und Rechtsanwalt Kläner aus Koblenz, war der Deutsche Reiseverband gegen Reisebüro-Abmahnwellen vorgegangen. Mindestens 240 Reisebüros zählen zu den Geschädigten, die Abmahnungen erhalten hatten und zum Teil auch bezahlt haben – die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen. Die Unterstützung der Klage durch den DRV hatte zum Ziel, eine missbräuchliche Abmahntätigkeit nachzuweisen. Es hatten sich Anzeichen dafür verdichtet, dass es sich bei der rs reisen & schlafen GmbH um ein Unternehmen handelt, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht.

Redaktioneller Hinweis des DRV: Diese Meldung ist nachträglich redaktionell geändert worden. In der ursprünglich am 28.5.2019 veröffentlichten Meldung hieß es, dass rs reisen & schlafen GmbH ihr Gewerbe abgemeldet habe. Nach neuesten Informationen (Stand August 2019) war offenbar die Mitteilung vom Bezirksamt der Stadt Hamburg vom 22.05.2019 zur Gewerbeabmeldung der rs reisen & schlafen GmbH zum 13.09.2018 unrichtig. Hinzuweisen ist darauf, dass die vorliegende Gewerberegisterauskunft nur den Hinweis enthielt, dass das Gewerbe „von Amts wegen“ abgemeldet ist, nicht aber von der Geschäftsführerin aktiv abgemeldet wurde.

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