DRV-Online-Schulung zum neuen Reiserecht

Einfach und schnell – in sechs Lektionen fit für die Praxis

 

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Der Stichtag für die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht rückt immer näher: Ab wann und für wen gilt das neue Reiserecht? Was ist der Unterschied zwischen Pauschalreisen, verbundenen und einzelnen Reiseleistungen? Was versteht man unter einem Warenkorb? Das neue Reiserecht kommt ab 1. Juli 2018 für alle neuen Buchungen zur Anwendung – spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen Reisebüroinhaber und ihre Mitarbeiter fit sein im Umgang mit den neuen Regeln. Zur Unterstützung hat der DRV jetzt eine neue Online-Schulung veröffentlicht, mit dem Interessierte einfach und schnell in die Thematik eingeführt werden und ihr Wissen trainieren können. Der Branchenverband ergänzt damit seine bereits vor Monaten gestartete DRV-Informationsreihe unter dem Titel „Neues Reiserecht - Fit für die Praxis“, in deren Rahmen bereits verschiedene Handlungsempfehlungen und Expertenvideos veröffentlicht wurden.

Insgesamt sechs Lektionen mit jeweils zwei Teilen werden von nun an im Zwei-Wochen-Takt online gestellt. Erläuternde Texte beschreiben die Neuerungen und für jede Lektion gibt es einen Test mit sieben bis zehn Fragen. Lektion 1 beschäftigt sich mit den Grundlagen des neuen Reiserechts und ist sowohl für DRV-Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder kostenfrei unter drv.de zugänglich. Die folgenden Einheiten sind für DRV-Mitglieder und ihre Mitarbeiter weiterhin kostenlos; Nicht-Mitglieder zahlen 249 Euro pro Schulungsteilnehmer und erhalten damit Zugang zu allen weiteren Online-Schulungseinheiten. Technisch realisiert wurde die Online-Schulung zusammen mit SaisonCheck, dem Info- und Schulungsportal für Touristiker vom IT-Dienstleister Check IT aus München. Auch auf diesem Wissensportal ist die erste Lektion der DRV-Online-Schulung kostenfrei zum neuen Reiserecht abrufbar.

Lektion 1: Grundlagen des neuen Reiserechts und seine Auswirkungen auf Reisebüros

In der ersten Folge der neuen DRV-Online-Schulung dreht sich alles um die Grundlagen des neuen Reiserechts. Teilnehmer lernen zum Beispiel, ab wann die neuen gesetzlichen Regeln gelten, worauf zu achten ist und welche Produktkategorien künftig unterschieden werden. Darüber hinaus wird erklärt, ab wann eine Insolvenzabsicherung für das Reisebüro notwendig ist und wie es sich mit den neuen Formblättern verhält.

Die weiteren Themen der DRV-Online-Schulung zum neuen Reiserecht

Die weiteren Einheiten der neuen DRV-Schulung komplettieren die Informationen rund um das neue Reiserecht mit folgenden Themen:

  • Vorvertragliche Informationspflichten
  • Das Reisebüro als Vermittler von Einzelleistungen und Pauschalreisen Dritter
  • Das Reisebüro als Vermittler verbundener Reiseleistungen
  • Reisebüros als Reiseveranstalter und
  • Die Besonderheiten des Cross-Channel-Verkaufs

Für DRV-Mitgliedsunternehmen und ihre Mitarbeiter ist der Zugriff auf die komplette Online-Schulung zum neuen Reiserecht mit allen sechs Lektionen kostenfrei möglich.

Neben der neuen Online-Schulung bietet der DRV auch eine Reihe von Seminaren zum neuen Reiserecht in verschiedenen Städten an. Dazu zählen zum Beispiel „Aktuelles Rechtswissen unter Einbeziehung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie inklusive wertvoller Praxistipps“ oder „Rechtssichere Reiseangebote“. Eine Übersicht des Angebots ist im DRV-Seminarkalender auf drv.de zu finden.

 

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