Besonderer Service für Reisebüros

DRV stellt exklusiv für Mitglieder die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Reiserecht zusammen

Pressemeldungen

Nur noch wenige Tage, bis das neue Reiserecht gilt. Im Rahmen seiner Inforeihe „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“ hat der Deutsche Reiseverband (DRV) exklusiv für seine Mitglieder passwortgeschützt auf der DRV-Website im Bereich Neues Reiserecht die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Reiserecht zusammengestellt. Darüber hinaus können Reisebüros eine Muster-Pressemeldung des DRV nutzen, um ihre lokalen Medien über die Änderungen für Buchungen ab dem 1. Juli zu informieren. „Wir wollen damit Reisebüros gezielt beim Beratungs- und Verkaufsgespräch unterstützen“, erklärt Ralf Hieke, DRV-Vizepräsident für die mittelständischen Reisemittler. „Wir haben die häufigsten Fragen aus Kundensicht zusammengefasst und die Antworten leicht verständlich aufbereitet. Natürlich kann der Fragenkatalog auch in der Online-Beratung genutzt werden“, ergänzt Andreas Heimann, DRV-Vizepräsident für die konzerngebundenen Reisemittler.

Aus Verbrauchersicht sind unter anderem folgende Fragen verständlich erklärt. Welche Reiseformen gibt es eigentlich? Wann liegt eine verbundene Reiseleistung vor? Warum muss ich als Kunde jetzt diese Formblätter durchlesen, bevor ich eine Reise buchen kann? Welche Rechte habe ich als Kunde bei der verbundenen Reiseleistung? Habe ich möglicherweise als Reisender künftig Nachteile, weil der Festpreis für die Pauschalreise nicht mehr gilt?

Muster-Pressemeldung für Reisebüros

Als weiteren besonderen Service für Reisebüros, die Mitglied im DRV sind, hat der Verband eine Muster-Pressemeldung entworfen. Diese bringt kurz und bündig auf den Punkt, welche Änderungen das neue Reiserecht für Verbraucher bringt. Die Muster-Pressemeldung kann mit den Kontaktdaten des Reisebüros personalisiert und an die lokalen Medien versendet werden. Die Textbausteine der Pressemeldung eignen sich aber ebenso für die Newsletter der Reisebüros oder Informationsschreiben an Kunden.  

Erklärfilm zum neuen Reiserecht

Als weiteren Service hat der DRV ein Erklärvideo zum neuen Reiserecht entwickelt, das auf drv.de zum Download bereit steht. Anhand von zwei animierten Figuren, die auf Reisen gehen, wird erklärt, was sich mit dem neuen Reiserecht bei der Reisebuchung ändert. Der Film dauert rund zweieinhalb Minuten. Reisebüros und Reiseveranstalter sind eingeladen, den Film für ihre Zwecke zu nutzen und in den sozialen Medien zu teilen.

Seminare zum neuen Reiserecht

Der DRV bietet darüber hinaus eine Reihe von Seminaren zum neuen Reiserecht in verschiedenen Städten an. Dazu zählen zum Beispiel „Aktuelles Rechtswissen unter Einbeziehung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie inklusive wertvoller Praxistipps“ oder „Veränderungen in der Reklamationsbearbeitung durch das neue Reiserecht“. Eine Übersicht des Angebots ist im DRV-Seminarkalender auf drv.de zu finden.

 

Über den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt – nach dem Motto „Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme.“

 

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