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AUSGABE 15. FEBRUAR 2013
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Reiseversicherungs-Verkauf im Reisebüro: Verbraucherfreundliches Angebot bewahren
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Aktuelle Meldungen |
Nicht im Sinne der Verbraucher: Reiseverband sieht Gerichtsentscheidung zu Flugzeiten kritischDer Deutsche ReiseVerband (DRV) sieht das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Celle zum Thema „Bekanntgabe von Flugzeiten“ nicht im Sinne der Verbraucher. „Im Gegenteil, das könnte sich am Ende als Bumerang erweisen und zum Nachteil für die Kunden werden“, betont DRV-Präsident Jürgen Büchy. „Wenn unsere Veranstalter dazu verpflichtet werden, die Flugzeiten verbindlich in ihren Katalogen anzugeben, werden sie gar keine Zeiten mehr angeben“, so Büchy. Reisekataloge werden bereits mehr als ein Jahr im Voraus geplant und veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt gibt es in der Regel noch keine verbindlichen Flugzeiten. Die beantragten und in den Reiseunterlagen abgedruckten Flugzeiten sind zu diesem Zeitpunkt häufig noch nicht endgültig von der Flugsicherung bestätigt. Daher geben die Reiseveranstalter auf den Reiseunterlagen voraussichtliche Abflugzeiten bekannt und weisen darauf hin, dass sich Änderungen ergeben können. |
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Noch mehr Extras für DRV-Mitglieder: Sonderkonditionen von der Sit&Watch Media Group
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Irreführende Werbung abgemahnt - Anti-Reisebüro Aussage: DRV schaltet Wettbewerbszentrale einDie Wettbewerbszentrale in Bad Homburg fordert das Portal Preisvergleich.de auf, die aktuelle Werbung mit dem Slogan „Was willst Du denn im Reisebüro? Bei Preisvergleich gibt es alle Anbieter im Vergleich!“ sowie derartige Aussagen künftig zu unterlassen. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter liegt unlautere Werbung gemäß § 4 Abs. 7 UWG im Hinblick auf die Herabsetzung der Reisebüros und irreführende Werbung in Bezug auf die Behauptung, es werden die Preise aller Veranstalter verglichen, vor. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hatte den Fall an die Wettbewerbszentrale zur Prüfung weitergeleitet, die jetzt der Unister-Beteiligung Preisvergleich.de per Abmahnschreiben die Weiterverwendung dieses Slogans in der Werbekampagne untersagte. |
112: Reiseveranstalter und Reisebüros sollen für europaweite Notrufnummer werbenReiseveranstalter und Reisebüros in ganz Europa sollen helfen, die europaweite Notrufnummer 112 bekannter zu machen. Die Europäische Kommission und der europäische Dachverband der nationalen Reisebüro- und Reiseveranstalterverbände (ECTAA) bitten Reiseveranstalter und Reisebüros, die europaweite Notrufnummer 112 über ihre Websites und e-Tickets sowie an beliebten Reisezielen zu veröffentlichen und darauf hinzuweisen. |
Neu im Verband: Der DRV begrüßt Albatros Travel
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Termine & Fortbildungsangebote |
Vier Schnupper-Seminare auf der ITB: DRV Service GmbH lädt zur kostenlosen Teilnahme einExpertenwissen zu den Themen Online-Marketing und Social Media: Die DRV Service GmbH bietet im Rahmen der diesjährigen ITB Berlin vier kostenfreie Schnupper-Seminare an. Touristiker und ITB-Besucher können mit ihrem ITB-Ticket zugleich kostenfrei und ohne Anmeldung an den vier Seminaren am 9. März 2013 im eTravel Lab in Halle 7.1c der Messe Berlin teilnehmen. Sie erhalten so einen Einblick in das Seminar-Angebot der Dienstleistungstochter des Deutschen ReiseVerbandes (DRV). Im ersten Halbjahr 2013 stehen bei der DRV Service GmbH unterschiedliche Weiterbildungs-Angebote aus den Bereichen Marketing, Vertrieb, BWL und Recht auf dem Programm. |
Aus den Fachbereichen |
EU-Komission will Seniorenreisen in der Nebensaison fördernIm Rahmen der Umsetzung ihrer tourismuspolitischen Strategie plant die Europäische Kommission im Mai 2013 eine Ausschreibung für Projekte, die der Förderung des Seniorentourismus in der Nebensaison dienen, zu starten. Der Fokus soll auf Kooperations-Projekten von Privatwirtschaft und Öffentlicher Hand (Public Private Partnerships) liegen. Zudem möchte die Europäische Kommission Synergien zu dem durch EU-Mittel geförderten Projekts STEEP (Social Tourism European Exchange Platform) erzeugen. |
Umfrage der EU-Kommisssion zum Zahlungsverkehr im EinzelhandelWie bezahlen europäische Konsumenten in Einzelhandelsgeschäften? Eine Studie im Auftrag der EU Kommission soll es herausfinden. Der Deutsche ReiseVerband unterstützt dieses Vorhaben und bittet um Teilnahme an dieser Umfrage. |
Das Rechtsurteil: Betreuungsleistungen bei Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull
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IMPRESSUM |
Ihr FeedbackHaben Sie Fragen, Kritik oder Anregungen? Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung: newsletter@drv.de ImpressumDRV Deutscher ReiseVerband e. V. VertretungsberechtigungDer Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem Präsidiumsmitglied oder von zwei Präsidiumsmitgliedern. Mitglieder des DRV-Präsidiums sind Präsident Norbert Fiebig (Köln), Vizepräsident Ralf Hieke (Ibbenbüren), Vizepräsident Andreas Heimann (Frankfurt a. M.), Vizepräsident Johannes Zurnieden (Bonn), Vizepräsidentin Stefanie Berk (Oberursel), Vizepräsidentin Susanne Schick (Frankfurt a. M.) und Finanzvorstand Axel Duhr (Iserlohn). Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 25302 Nz |
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