AUSGABE 13. JULI 2017
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Neues Reiserecht: Startschuss für die UmsetzungSehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, das neue Reiserecht hat letzte Woche den Bundesrat passiert. Es kann nun fristgerecht zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Pünktlich zu diesem gesetzgeberischen Schritt hat der Deutsche ReiseVerband (DRV) seine Analyse der Änderungen in Prozessen und Systemen im Reisebüro- und Reiseveranstalteralltag abgeschlossen. Am Montag haben wir in Frankfurt das DRV-Prozessmodell vorgestellt. Damit können sich Reisebüros und -veranstalter, insbesondere aber auch die IT-Anbieter, ganz praktisch auf das neue Reiserecht vorbereiten. Die Vielfalt der Produkte nimmt weiter zu und das Prozessmodell berücksichtigt dies – angefangen von der klassischen Vermittlung einer Pauschalreise, dem Paketieren von Reiseleistungen durch die Vertriebsstelle selbst, der Click-through Buchung im Onlinegeschäft, der Vermittlung verbundener Reiseleistungen bis hin zur Vermittlung einzelner Reiseleistungen, Tagesfahrten oder Gastschulaufenthalte. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen Pressemeldung. Mit freundlichen Grüßen Ihr DRV-Newsletter-Team |
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Digitalisierung und SuchmaschinenmarketingThink with Google Der Deutsche ReiseVerband und Google haben einen gemeinsamen Artikel veröffentlicht. Die Botschaft: Suchmaschinenmarketing bringt auch mittelständische Unternehmen der Reisebranche zum Erfolg. Lesen Sie mehr hier. |
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