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AUSGABE 09. DEZEMBER 2010
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Deutsche Bahn erhält die EcoTrophea: DRV-Umweltpreis würdigt Angebote für CO2-freies Reisen
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Aktuelle Meldungen |
DRV-Pressemitteilung zur Luftverkehrsteuer: DRV verhindert Berechnung für Buchungen vor dem 1. September 2010Erfolgreiche Lobbyarbeit des Deutschen ReiseVerbands (DRV): Sowohl Reiseveranstalter als auch Flugpassagiere profitieren von der Ausnahmeregelung bei der Übergangsvorschrift zur Anwendung der Luftverkehrsteuer, die das Bundesfinanzministeriums (BMF) auf Initiative des Branchenverbands einräumt. Damit steht jetzt endgültig fest: Reisende, die ihren Flug für das Jahr 2011 vor dem 1. September 2010 gebucht haben, brauchen die Luftverkehrsteuer nicht zu entrichten – auch dann nicht, wenn der Reiseveranstalter zwar die jeweiligen Flugplätze vor diesem Stichtag eingekauft hatte, den Kundennamen der Fluggesellschaft aber erst am oder nach dem 1. September 2010 mitteilt oder mitgeteilt hat. |
Klaus Laepple zum Ehrenpräsidenten ernannt: Zehnjährige DRV-Präsidentschaft endete
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100.395 Euro für Flutopfer in Pakistan: Spenden für 300 Nothilfe-Camps und 175.000 Menschen verwendet
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Robinson Club Agadir gewürdigt: DRV-Umwelturkunde für ganzheitliches Nachhaltigkeitskonzept
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Auf ein Wiedersehen in Südkorea: DRV-Jahrestagung 2011 vom 24. bis 26. November in Daegu
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Neu im Verband: Der DRV begrüßt die Reiseagentur Hartmann
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Aus den Fachbereichen |
BMF bestätigt dem DRV: Luftverkehrsteuer wird erst für Flugbuchungen ab 1. September 2010 erhobenDie Lobbyarbeit des DRV war erfolgreich. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dem DRV in einem Schreiben bestätigt, dass es eine Ausnahme bei der Anwendung des Luftverkehrsteuergesetz zulässt: Die Luftverkehrsteuer ist demnach erstmals auf Rechtsvorgänge ab dem 1. September 2010 anzuwenden, bei denen der Fluggast dem Luftverkehrsunternehmen erst am oder nach dem 1. September 2010 benannt wird und die zu Abflügen ab dem 1. Januar 2011 berechtigen. Nähere Einzelheiten sowie das Schreiben des BMF finden Sie im DRV-Mitglieder-Rundschreiben vom 8. Dezember 2010. |
Wochen der Kreuzfahrt 2011: Insgesamt 2.040 Reisebüros machen mit
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Das Rechtsurteil: Überstundenabgeltung im Arbeitsvertrag
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IMPRESSUM |
Ihr FeedbackHaben Sie Fragen, Kritik oder Anregungen? Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung: newsletter@drv.de ImpressumDRV Deutscher ReiseVerband e. V. VertretungsberechtigungDer Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem Präsidiumsmitglied oder von zwei Präsidiumsmitgliedern. Mitglieder des DRV-Präsidiums sind Präsident Norbert Fiebig (Köln), Vizepräsident Ralf Hieke (Ibbenbüren), Vizepräsident Andreas Heimann (Frankfurt a. M.), Vizepräsident Johannes Zurnieden (Bonn), Vizepräsidentin Stefanie Berk (Oberursel), Vizepräsidentin Susanne Schick (Frankfurt a. M.) und Finanzvorstand Axel Duhr (Iserlohn). Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 25302 Nz |
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