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Reisebüro-Webanalyse 2008

Wie bewerten und nutzen Reiseverkäufer Webanwendungen? Die Ergebnisse stehen in der Reisebüro-Webanalyse 2008. Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenstermehr 

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Im Folgenden lesen Sie die Teilnahmebedingungen für Seminare zum E-Commerce im Reisevertrieb des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen dem Deutschen ReiseVerband, im folgenden DRV genannt, und den Seminarteilnehmern, im folgenden Kunden genannt.

2. ANMELDUNG

Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 12 Personen.

a. Die Anmeldung durch den Kunden sollte schriftlich erfolgen, d.h. per Post, Fax oder E-Mail.

b. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.

c. Durch die Bestätigung der Seminarteilnahme seitens des DRV kommt der Vertrag zustande.

d. Mit der Bestätigung erhält der Kunde per E-Mail eine Rechnung zu den Teilnahmekosten.

3. ZAHLUNG

a. Die Seminarkosten betragen 99,00 Euro pro Seminartag inklusive Seminar-Unterlagen und Bereitstellung von Tagungsgetränken.

b. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist durch den Kunden per Überweisung auf das vom DRV benannte Konto bei der Dresdener Bank zu zahlen.

c. Der DRV behält sich das Recht vor, Teilnehmer, deren Seminargebühr trotz Mahnung und Fristsetzung nicht bezahlt ist, von der Teilnahme auszuschließen.

4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

a. Bei Rücktritt des angemeldeten Teilnehmers nach Abschluss des Vertrages sind an den DRV Stornokosten wie folgt zu zahlen:

  • 10%  der Teilnahmekosten bei Absage bis 6 Wochen vor der Veranstaltung
  • 30%  der Teilnahmekosten bei Absage 6 Wochen bis 14 Tage vor der Veranstaltung
  • 60%  der Teilnahmekosten bei Absage 13 Tage bis 1 Werktag vor der Veranstaltung
  • 90%  der Teilnahmekosten bei Absage oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag

Der Rücktritt sollte schriftlich erklärt werden.

b. Bis zum Seminarbeginn kann der Seminarteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich angemeldete Seminarteilnehmer als Gesamtschuldner für die Seminarkosten.

5. AUSFALL DER VERANSTALTUNG / ERSATZDOZENT

a. Sollte die Veranstaltung ausfallen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des DRV liegen, bekommt der Seminarteilnehmer bereits gezahlte Seminarkosten erstattet.

b. Der DRV hat insbesondere dann ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn vorgesehene Referenten erkranken und kein Ersatz gestellt werden kann oder bis zehn Tage vor dem jeweiligen Termin eine Mindestteilnehmerzahl in Höhe von 50% (sechs Personen) nicht erreicht wird.

c.  Der DRV behält sich das Recht vor, Ersatzdozenten mit gleicher Qualifikation einzusetzen.

6. HAFTUNG

Die Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder einer groben Fahrlässigkeit des Verwenders der AGB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen. Der DRV haftet nicht für von Ihnen zu den Veranstaltungen mitgebrachte persönliche Gegenstände, die Ihnen während der Veranstaltung abhanden kommen oder beschädigt werden.

7. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand des DRV ist Berlin.