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Touristik zieht Bilanz der Aschewolke

Veranstalter und Reisebüros: Rund 110 Millionen Euro Schaden

Die isländische Vulkan-Aschewolke hat bei den Anbietern von organisierten Reisen zu Kosten in Millionenhöhe geführt: Die deutschen Reiseveranstalter und Reisemittler (stationäre Reisebüros und Online-Portale) haben durch die Folgen der Flugverbote nach Ermittlung des Deutschen ReiseVerbands (DRV) einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von rund 110 Millionen Euro erlitten. Zu den Mehrkosten gehören zum Beispiel die Aufwendungen in den jeweiligen Zielgebieten durch Betreuung, Unterbringung und Rücktransport der Gäste. In Deutschland sind nach den Erhebungen des Interessenverbands der Reisebranche besonders die Personalkosten durch Mehrarbeit bei Reisebüros und Veranstaltern (verlängerte Öffnungszeiten, höherer Personaleinsatz, Zusatzarbeiten durch Stornos, Erstattungen, Umbuchungen) in die Höhe geschnellt. Reiseveranstalter verzeichnen zudem Mehrkosten durch bereits eingegangene Verpflichtungen (Einkauf von Kontingenten bei Fluggesellschaften und Hotels), die aufgrund von Stornierungen keinen Erlös brachten.

Die durch die Flugverbote ausgelösten Absagen von Reisen haben somit bei Reiseveranstaltern und Reisemittlern zu massiven Umsatzeinbußen – zum Beispiel durch entgangenes Geschäft – geführt. „Die Reisebranche benötigt daher schnelle und unbürokratische Hilfe und Unterstützung von der Politik“, fordert der Hauptgeschäftsführer des DRV, Hans-Gustav Koch. Der Dialog zwischen der Reisebranche und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wurde bereits aufgenommen. „Hierbei geht es allerdings nicht um eine Kompensation für die Leistungen, die Veranstalter ihren in den Urlaubszielen gestrandeten Kunden aus Kulanz gewährt haben, sondern um die konkreten Umsatzausfälle durch Reiseabsagen“, betont Koch. Zahlreiche Veranstalter hatten über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus Mehrkosten für Übernachtungen teilweise übernommen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Reisende bei einer Reiseabsage wegen höherer Gewalt mit einer Eigenbeteiligung rechnen müssen.