Wie können sich Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer vor finanziellem Schaden absichern, wenn sie die Zahlung von Studiengebühren übernehmen, der Arbeitnehmer aber das Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nach Studienabschluss verlässt? Die DRV-Empfehlung zu einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.