Ende 2009 hat der Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. für seine Mitgliedsunternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) herausgegeben: Die Checkliste des DRV soll seinen Mitgliedern eine Hilfestellung hinsichtlich der Einbeziehung der AGB und kritischer Klauseln geben. (Hinweis für DRV-Mitglieder: Link zum Download ist nach Login sichtbar.)
Die Checkliste Incoming-AGB betrifft Verträge zwischen einer inländischen deutschen Incoming-Agentur und deren gewerblichen Auftraggebern im Bereich B2B. Sie gelten somit nicht für Incomingverträge, bei denen die Incoming-Agentur, gegebenenfalls neben dem Auftraggeber, als Reiseveranstalter dem Endkunden gegenüber auftritt. Die Checkliste Incoming-AGB soll den Verwender auf eine Reihe von einzelnen Punkten aufmerksam machen, über die eine Regelung getroffen werden sollte. Auch werden konkrete Formulierungsvorschläge angeboten. (Hinweis für DRV-Mitglieder: Link zum Download ist nach Login sichtbar.)
DRV-Mitglieder können die DRV-Konditionenempfehlung kostenlos als Word-Dokument herunterladen. Bitte loggen Sie sich dazu ein. Der Link wird Ihnen nach dem
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Nichtmitglieder können diese bei der DRV Service GmbH anfordern.
Rechtsanwalt Rainer Noll hat im Auftrag des DRV die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung erstellt. Diese können ausschließlich von DRV-Mitgliedern kostenlos bei ihm angefordert werden. (Hinweis für DRV-Mitglieder: E-Mail-Adresse ist nach Login sichtbar.)
Rechtsanwalt Rainer Noll hat im Auftrag des Deutschen ReiseVerbands (DRV) Muster-Vertragsbedingungen für Verträge über Flugleistungen erstellt. Diese sind anwendbar auf Verträge, welche die Erbringung von Flugleistungen als eine eigene vertragliche Verpflichtung des Verwenders dieser Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmen zum Gegenstand haben – zum Beispiel wenn ein Reisebüro als Eigenhändler gegenüber Unternehmen auftritt (B2B). Sie können nicht für Verträge über die Vermittlung von Flugleistungen genutzt werden.
Die Muster-Vertragsbedingungen können ausschließlich von DRV-Mitgliedern kostenlos bei ihm angefordert werden. (Hinweis für DRV-Mitglieder: E-Mail-Adresse ist nach Login sichtbar.)
Als Mitglied der DRV-Tarifgemeinschaft können Sie die DRV-Tarifverträge kostenlos bei der DRV-Tarifgemeinschaft anfordern.
Kontakt
Als DRV-Mitglied, das nicht der DRV-Tarifgemeinschaft angehört, können Sie die DRV-Tarifverträge bei der DRV Service GmbH für 22,- Euro per
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Der DRV erteilt als Arbeitgeberverband ausschließlich Inhabern und Geschäftsführern von Reiseunternehmen Tarifinformationen. Diese können eine Kurzübersicht der DRV-Tarifverträge hier abrufen. Bitte loggen Sie sich dazu ein. Der Link wird Ihnen nach dem
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Als DRV-Mitglied können Sie hier folgende Checklisten abrufen:
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Die Übersicht des Landgerichts Frankfurt über Reisepreisminderung bei Mängeln
hier abrufen
Liste mit Unternehmen, die in Deutschland eine Kundengeldabsicherung
anbieten
hier abrufen.