Reisende, deren Flug von Málaga nach Berlin über fünf Stunden Verspätung hatte, fordern von der Fluggesellschaft pro Person eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro, weil sie der Ansicht sind, die Fluggesellschaft habe nicht alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um nach einem medizinischen Notfall einen zügigen Weiterflug aus Düsseldorf zu gewährleisten. Das Amtsgericht Wedding vertritt in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010 eine andere Auffassung.