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Polen: Steuervereinfachung für Busreisenveranstalter

Um Polen für Busreisenveranstalter attraktiver zu machen, werden ab Anfang 2012, laut Informationen des Polnischen Fremdenverkehrsamtes, die steuerlichen Regeln vereinfacht. Bereits vor einigen Wochen habe das polnische Parlament entsprechende Änderungen im Umsatzsteuergesetz verabschiedet.

Danach können sich ausländische Busunternehen im Gelegenheitsverkehr nach einem vereinfachten Verfahren für die Umsatzsteuer anmelden und diese auch einfacher abrechnen. Die ausländischen Busunternehmen können sich künftig beim zuständigen Finanzamt in Warszawa (Warschau) online für das vereinfachte Verfahren anmelden und erhalten dort ihre Ident-Nummer. Damit können sie ihre Umsatzsteuererklärungen quartalweise online abgeben und danach die fällige Steuer entrichten. Voraussetzung ist, dass die Busunternehmer keine Umsatzsteuer-Verrechnung in Polen vornehmen und auch keine Steuer-Rückzahlungen beantragen wollen. Nach diesem vereinfachten Verfahren entfällt die Pflicht, sich nach dem allgemeinen Besteuerungsverfahren anzumelden. Das neue Verfahren gilt ab 1. Januar 2012.

Das polnische Fremdenverkehrsamt teilt ferner mit, dass es auf seiner Website unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.polen.travel/de ausführlich über die neue Regelung informieren werde.