Zu Beginn der Sommerferien gilt in Frankreich - wie jedes Jahr - an besonders verkehrsstarken Ferienwochenenden ein Fahrverbot für Reisebusse mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahre. Das Fahrverbot besteht in diesem Jahr für Samstag, den 4. August 2012 von 0 bis 24 Uhr außerhalb des Ausgangsdepartements und der benachbarten Departments. Für Busse, die aus dem Ausland kommen, gilt das zuerst in Frankreich erreichte Departement als Ausgangsdepartement.
Als Gruppe werden mehr als acht Jugendliche unter 18 Jahren definiert. Zielsetzung dieses Erlasses ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Da es vor einigen Jahren in Frankreich an einem dieser besonders verkehrsstarken Ferienwochenenden zu einer Serie von tragischen Todesfällen gekommen ist, wird damit versucht, die Beförderung von Jugendlichen auf verkehrsgünstigere Tage umzulenken. D.h. innerhalb des Ausgangs-Départements darf gefahren werden, aber nicht über die Département-Grenze hinaus. Ausnahmen werden grundsätzlich nicht erteilt. Demzufolge kann auch kein Antrag gestellt werden. Weitere Hinweise zu den Dèpartements:
Hintergrund: Das Fahrverbot, das auch für ausländische Busse gilt, wurde erstmals 1983 erlassen. Ein Jahr zuvor war in der Nähe von Dijon im Urlaubsverkehr ein mit Kindern voll besetzter Bus verunglückt, wobei 55 Kinder ums Leben kamen.