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AGB-Checkliste für Incoming-Agenturen: DRV gibt rechtliche Hilfestellung für Gestaltung von Verträgen

Ab sofort exklusiv für DRV-Mitglieder: Die Checkliste für Incoming-Agenturen zum Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Auf Initiative der Arbeitsgruppe Incoming unter Leitung von Rolf-Dieter Bollmann hat die Rechtsabteilung des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) eine Checkliste mit Formulierungsvorschlägen zum Erstellen von AGB für Incoming-Agenturen erarbeitet. Sie gelten für Verträge zwischen einer inländischen Incoming-Agentur und deren gewerblichen Auftraggebern, nicht jedoch für Incoming-Agenturen, die als Reiseveranstalter auftreten.

Die Checkliste für Incoming-AGB soll den Verwender auf eine Reihe von einzelnen Punkten aufmerksam machen, über die, so die Empfehlung des DRV, eine Regelung getroffen werden sollte. Ferner werden konkrete Formulierungsvorschläge angeboten. DRV-Mitglieder können die Checkliste auf der DRV-Website im Fachbereich Recht unter dem Link Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.drv.de/fachthemen/recht/mustervertraege-vorlagen.html abrufen.

Neben der Checkliste für Incoming-AGB steht DRV-Mitgliedern unter demselben Link zugleich die Checkliste zur Nutzung der IHA-AGB zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR), die der Hotelverband Deutschland (IHA) im Jahr 2009 für seine Mitgliedsunternehmen erstellt hat. Die Checkliste des DRV soll Reiseveranstalter auf die Problematik der Einbeziehung der AGBR sowie auf kritische Klauseln aufmerksam machen.